Insgesamt 81 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion wurden im Main-Tauber-Kreis von Freitag, 24., bis Montag, 27. Dezember bestätigt, davon 51 am Freitag, 25 am Samstag, 3 am Sonntag und 2 am Montag.
Main-Tauber-Kreis. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 10 044. Die Zahl der Genesenen steigt um 369 Personen auf 9631. Somit sind derzeit 287 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen.
Die Verteilung der neuen Fälle
Die am Freitag bis Montag neu festgestellten Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 3, Bad Mergentheim: 14, Boxberg: 5, Creglingen: 3, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 1, Grünsfeld: 5, Igersheim: 3, Königheim: 0, Külsheim: 2, Lauda-Königshofen: 15, Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 7, Weikersheim: 2, Werbach: 1, Wertheim: 18 und Wittighausen: 1.
Bei sieben der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde die Omikron-Variante des Coronavirus durch nachträgliche Typisierung der Laborproben nachgewiesen.
Bisher ist es aufgrund der niedrigen Fallzahlen schwierig abzuschätzen, wie schnell sich diese Variante verbreitet.
Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Fälle mit Omikron zunehmen werden, so wie dies in den vergangenen Monaten auch schon bei anderen Virusmutationen der Fall war.
Das Gesundheitsamt hat einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei der Verstorbenen handelt es sich um eine Frau im Alter von über 90 Jahren. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 126 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon 106 im Jahr 2021.
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Main-Tauber-Kreis am Montag, 27. Dezember, nach Angaben des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg (LGA) bei 190,7.
Die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz für Baden-Württemberg lag bei 3,2. Sie beschreibt die Zahl der Menschen, die in den vergangenen sieben Tagen in Baden-Württemberg mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert wurden, je 100 000 Einwohner.
Die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB) in Baden-Württemberg lag bei 562.
Seit Montag, 27. Dezember, gelten weitere Corona-Regelungen. Damit soll verhindert werden, dass sich die Omikron-Variante schnell verbreitet und die Infektionszahlen wieder in die Höhe schießen. Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene werden nochmals erweitert. Außerdem soll künftig in Innenräumen eine FFP2-Maske oder vergleichbare Maske getragen werden.
Sperrstunde in der Gastronomie
Mit der neuen Verordnung wird zudem eine Sperrstunde in der Gastronomie eingeführt. Die 2G-Plus-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) angepasst. Für Veranstaltungen wird die zulässige Teilnehmendenzahl weiter herabgesetzt. Die geänderte Corona-Verordnung ist am Montag, 27. Dezember, in Kraft getreten.
Für private Treffen gilt, dass sich zehn geimpfte und genesene Personen in Innenräumen und 50 geimpfte und genesene Personen im Freien treffen dürfen.
Bei Treffen, an denen mindestens eine ungeimpfte Person teilnimmt, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem weiteren Haushalt teilnehmen. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig ihres Impfstatus in keiner Konstellation mitgezählt.
Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht, eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen. In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22.30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.
Ausnahmen
Die Ausnahmen von der 2G-Plus-Regel wurden zudem angepasst. Ausgenommen von der zusätzlichen Testpflicht sind nur noch Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben und genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt. Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, benötigen ebenfalls keinen zusätzlichen Test. Auch von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, für die keine Empfehlung der Stiko hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht, also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahren.
Veranstaltungen
In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern oder Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.
Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis Montag, 24. Januar, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.
Auffrischungsimpfungen
Auffrischimpfungen sind seit kurzem auch für Jugendliche ab zwölf Jahren möglich. Auch im Regionalen Impfstützpunkt (RIS) in der Tauber-Franken-Halle in Königshofen können Jugendliche ab zwölf Jahren ab sofort eine Booster-Impfung erhalten.
Das Gesundheitsministerium teilte mit, dass Jugendliche nach entsprechender ärztlicher Entscheidung nun auch eine Auffrischimpfung erhalten könnten. Dies sei gedeckt durch die grundsätzliche Zulassung des Impfstoffs durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Angesichts der nahenden Omikron-Welle sei das ein wichtiger Schritt bei der Bekämpfung der Pandemie.
In der vergangenen Woche fanden von Montag, 20., bis Donnerstag, 23. Dezember, im RIS 62 Erst-Impfungen, 92 Zweit-Impfungen und 1519 Dritt-Impfungen statt.
Somit wurden in dieser Woche durch das RIS 1673 Impfdosen bzw. von Montag bis Donnerstag im Schnitt 419 Impfdosen täglich verabreicht.
lra//Bild: dpa
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