Main-Tauber-Kreis. Acht neue Coronavirus-Fälle wurden am Montag im Main-Tauber-Kreis bestätigt. Zwei Külsheimer Kindergarten-Gruppen mussten unter Quarantäne gestellt werden.
Die Betroffenen leben im Gebiet der Städte Bad Mergentheim, Külsheim und Weikersheim und befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in allen Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 4501.
Inzwischen sind 49 weitere und damit insgesamt 4010 Personen wieder genesen. Somit sind derzeit 409 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 6, Assamstadt: 3, Bad Mergentheim: 87 (+3), Boxberg: 30, Creglingen: 9, Freudenberg: 10, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 10, Igersheim: 11, Königheim: 11, Külsheim: 44 (+4), Lauda-Königshofen: 33, Niederstetten: 15, Tauberbischofsheim: 50, Weikersheim: 13 (+1), Werbach: 4, Wertheim: 59 und Wittighausen: 5.
Das Gesundheitsamt hat zudem einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus bestätigt. Bei dem Verstorbenen handelt es sich um einen Mann im Alter von über 70 Jahren. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 82 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gestorben, davon 62 im Jahr 2021.
Wegen mehrerer Infektionsfälle bei Kindern mussten zwei Gruppen des Evangelischen Kindergartens Arche Noah in Külsheim unter Quarantäne gestellt werden. Für eine Station des Seniorenzentrums Haus Heimberg in Tauberbischofsheim sowie für einen weiteren Wohnbereich des Pflegeheimes Emma-Weizsäcker-Haus in Creglingen konnte die angeordnete Quarantäne aufgehoben werden. Einzelne Bewohner der betreffenden Station im Haus Heimberg bleiben noch in ihren Zimmern isoliert.
29 weitere Fälle von Mutationen
Bei 29 weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich in allen Fällen um die britische Variante (B.1.1.7). Nunmehr wurde bei insgesamt 623 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.
Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Sonntag gemäß der Berechnung des Landesgesundheitsamtes (LGA) bei 142,8. Sie beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (12. bis 18. April) je 100 000 Einwohner. Eine Woche zuvor, am Sonntag, 11. April, lag der LGA-Wert bei 152,6.
Im Kreisimpfzentrum (KIZ) des Main-Tauber-Kreises in Bad Mergentheim haben in der Woche von 12. bis 18. April insgesamt 3157 Erst-Impfungen und 694 Zweit-Impfungen stattgefunden. Damit erhielten seit dem Impfstart im Main-Tauber-Kreis insgesamt 17 639 Personen ihre erste und 4230 Personen ihre zweite Impfung durch das KIZ. Insgesamt wurden bisher also 21 869 Impfdosen durch das KIZ verabreicht. Die vollständige Immunisierung besteht 14 Tage nach der zweiten Impfung.
„Mit insgesamt 3851 Erst- und Zweit-Impfungen innerhalb von sieben Tagen wurde wieder ein neuer Wochenrekord im KIZ erreicht, der alle bisherigen Ergebnisse deutlich übertrifft. Seit dieser Woche sind täglich rund 740 Impfungen geplant, was erstmals fast der vorgesehenen Vollauslastung von 750 Impfdosen entspricht“, erklärt Erster Landesbeamter Christoph Schauder. „Derzeit prüfen wir, wie wir im KIZ die Kapazität pro Tag noch weiter ausweiten können, wenn genügend Impfstoff zur Verfügung steht“, ergänzt er. Ebenfalls seit dieser Woche sind alle Menschen ab 60 Jahren impfberechtigt, auch wenn keine weiteren Risikofaktoren vorliegen.
Nur mit Nachweis zum Friseur
Aufgrund der neuen landesweiten Regelungen zur „Notbremse“ dürfen Friseurbetriebe und Barbershops im Main-Tauber-Kreis aufgrund des Werts der Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 zwar weiterhin geöffnet bleiben, müssen von ihren Kunden aber einen tagesaktuellen Corona-Schnelltest mit negativem Ergebnis verlangen.
Dies bedeutet, dass zwischen Testdurchführung und Friseurtermin maximal 24 Stunden vergangen sein dürfen, hat das Sozialministerium nun klargestellt.
Also muss der Test insbesondere bei Terminen am Morgen nicht unbedingt am gleichen Tag erfolgt sein. Alternativ kann auch eine Impfdokumentation oder ein Nachweis einer durchgemachten Infektion vorgelegt werden.
Selbst durchgeführte Schnelltests sind nicht zulässig. Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien, sogenannte Selbsttests, bei denen die Probenentnahme und Auswertung ohne Anleitung, Überwachung oder sonstiger Beteiligung einer geschulten dritten Person von den Probanden selbst oder auch von Hilfspersonen wie zum Beispiel Sorgeberechtigten vorgenommen werden, sind nicht als Nachweis für einen tagesaktuellen Covid-19-Schnelltest geeignet. Privat durchgeführte Selbsttest sind nicht überprüfbar und umfassen kein von geschulten Dritten bestätigtes Testergebnis.. lra
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