Covid-19 - Zwölf neue Fälle einer Coronavirus-Infektion wurden am Freitag im Main-Tauber-Kreis bestätigt / 36 weitere Personen gelten als genesen

Bundes-Notbremse tritt am Samstag im Main-Tauber-Kreis in Kraft

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Das Infektionsgeschehen in der Region Odenwald-Tauber ist weiter dynamisch. © peterschreiber.media/iStock

Main-Tauber-Kreis. Insgesamt zwölf Fälle einer Coronavirus-Infektion wurden am Freitag im Main-Tauber-Kreis bestätigt. Der Inzidenzwert lag laut Landesgesundheitsamt bei 105,7.

Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte Bad Mergentheim, Boxberg, Lauda-Königshofen, Tauberbischofsheim und Wertheim. Sie befinden sich in häuslicher Isolation. Es handelt sich in mindestens acht Fällen um Kontaktpersonen zu bereits bekannten Fällen.

Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 4607.

36 weitere Personen genesen

Inzwischen sind 36 weitere und damit insgesamt 4122 Menschen wieder genesen. Somit sind derzeit 402 Personen im Landkreis aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen.

Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 1, Bad Mergentheim: 98 (+5), Boxberg: 23 (+1), Creglingen: 9, Freudenberg: 8, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 11, Igersheim: 7, Königheim: 7, Külsheim: 39, Lauda-Königshofen: 30 (+1), Niederstetten: 15, Tauberbischofsheim: 50 (+2), Weikersheim: 10, Werbach: 3, Wertheim: 76 (+3) und Wittighausen: 4. Bei 20 weiteren der in den vergangenen Tagen gemeldeten Infektionsfälle im Main-Tauber-Kreis wurde durch nachträgliche Typisierung der Laborproben eine Mutation des Coronavirus nachgewiesen. Es handelt sich in allen Fällen um die britische Variante (B.1.1.7). Nunmehr wurde bei insgesamt 706 Fällen im Kreis eine Virusmutation festgestellt.

Die Sieben-Tage-Inzidenz

Die Sieben-Tage-Inzidenz lag am Freitag nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 105,7.

Das Gesundheitsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hat am Freitagnachmittag in einer Öffentlichen Bekanntmachung im Internet notverkündet, dass der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis über dem Wert von 100 liegt. Deshalb treten im Main-Tauber-Kreis bereits an diesem Samstag, 24. April, die Regelungen der neuen Bundes-Notbremse in Kraft.

Diese gelten im gesamten Landkreis so lange, bis das Gesundheitsamt feststellt, dass der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100 liegt und daher wieder Lockerungen möglich sind.

Die Bekanntmachung vom Freitag kann unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen abgerufen werden.

Regelung bei privaten Treffen

Bei den Kontaktbeschränkungen bleibt es auch im Rahmen der neuen Bundes-Notbremse dabei, dass bei privaten Treffen drinnen und draußen ein Hausstand mit einer weiteren Person zusammenkommen darf. Treffen mit mehr Menschen sind nicht erlaubt.

Bei den Ausgangsbeschränkungen sieht die Bundesnotbremse vor, dass im Zeitraum zwischen 22 und 5 Uhr das Haus nur verlassen darf, wer einen guten Grund hat – also beispielsweise, um zur Arbeit zu gehen, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen oder den Hund auszuführen. Bis 24 Uhr wird es darüber hinaus möglich sein, alleine – ohne Begleitung – draußen zu joggen oder spazieren zu gehen.

Bei einem Wert der Sieben-Tage-Inzidenz über 165 sind künftig der Präsenz- oder Wechselunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt. Ausnahmen sind für Abschlussklassen und Förderschulen möglich.

Die Bundes-Notbremse sieht bei einer Inzidenz von über 100 vor, dass der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel geöffnet bleiben. Voraussetzungen sind die Beachtung von Hygienekonzepten und der Maskenpflicht.

„Click and Meet“

Bei einer Inzidenz unter 150 – wie aktuell im Main-Tauber-Kreis der Fall – wird es zudem bei allen weiteren Geschäften möglich sein, mit vorheriger Terminvereinbarung („Click and Meet“) und mit einem aktuellen negativen Testergebnis einzukaufen.

Bei den Dienstleistungen bleibt alles offen, was nicht ausdrücklich untersagt wird, also beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches.

Körpernahe Dienstleistungen sollen bei einer Inzidenz über 100 nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden.

Ausnahmen sind der Friseurbesuch und Fußpflege, sofern die Kunden einen tagesaktuellen negativen Corona-Test vorlegen können. Darüber hinaus muss Maske getragen werden. Andere körpernahe Dienstleistungen sind dagegen nicht mehr möglich.

Regeln und Ausnahmen

Die Gastronomie – mit Ausnahme von Abhol- und Lieferdiensten – und Hotellerie sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Davon ausgenommen sind Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit einem aktuellen negativen Test besucht werden. Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen.

Dabei sind Zuschauer nicht erlaubt und es müssen Schutz- und Hygienekonzepte beachtet werden.

Sport grundsätzlich erlaubt

Für alle anderen gilt, dass Sport grundsätzlich erlaubt ist, aber nur alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes.

Die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist, war bereits bisher Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung.

Im Rahmen der Bundes-Notbremse wird die Homeoffice-Pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist.

Die Bundes-Notbremse wurde durch eine Änderung des Infektionsschutzes umgesetzt. Ziel waren einheitliche Regeln in ganz Deutschland.

Die Corona-Verordnung des Landes sieht bisher in einigen Bereichen strengere Regelungen vor, beispielsweise eine Ausgangsbeschränkung bereits ab 21 Uhr.

Bis zur Anpassung der Landesverordnung gelten diese strengeren Regeln noch weiter.

Das Land hat allerdings angekündigt, die Corona-Verordnung umgehend und vollständig an die Bundesnotbremse anzupassen. Bis Freitagnachmittag um 16 Uhr war dies noch nicht der Fall. lra

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