Bretzingen. Im Bürgerhaus tagte am Mittwoch der Bretzinger Ortschaftsrat. Hauptthema der Sitzung war das laufende Genehmigungsverfahren zum Bau der Windkraftanlagen im Bereich „Kornberg/Dreimärker“ auf Hardheimer und Höpfinger Gemarkung. Das Gremium positionierte sich wie in früheren Entscheidungen eindeutig und lehnte alle fünf Windkraftanlagen einstimmig ab.
Wie Ortsvorsteher Steffen Berberich eingangs betonte, seien die Bauanträge erst kürzlich vervollständigt worden und umfassen fünf Windkraftanlagen, die in drei Genehmigungsverfahren für Höpfingen und Hardheim unterteilt wurden.
„Die Anlagen HA1 und HA2 auf Hardheimer Gemarkung sind Bretzingen zugewandt und insbesondere von der Heckenstraße aus sehr deutlich sichtbar – und das mit allen Gesundheit und Lebensqualität beeinträchtigenden Nebenwirkungen wie Infraschall und Schlagschattenwurf“, begründete Berberich die ablehnende Haltung.
Fragwürdig sei auch die im schalltechnischen Gutachten ins Spiel gebrachte Gemengelage zwischen reinem Wohngebiet und allgemeinem Wohngebiet: „Zwar wird damit argumentiert, dass der Immissionsrichtwert des reinen Wohngebiets von bislang 35 auf 38 dB(A) erhöht werden könne, doch kann man hier keine Zustimmung erteilen“, erklärte der Ortsvorsteher und zeigte auf, dass sich Gemengelagen auf die Ermittlung von Immissionsrichtwerten zwischen geräuschbelasteten Industrie-/Gewerbe- und Wohngebieten beziehen. Da das reine Wohngebiet „Hecken-Schleifwehr“ nicht an bestehende Industrie- oder Gewerbegebiete mit entsprechender Geräuschentwicklung angrenzt, könne man keine bestehende Gemengelage feststellen.
So lehnte der Ortschaftsrat das Konstrukt einer Gemengelage für das Wohngebiet „Hecken-Schleifwehr“ einstimmig ab. Gleichermaßen beschloss man ebenfalls einstimmig, an der Anwendung des nächtlichen Immissionsrichtwerts von 35 dB(A) für das reine Wohngebiet weiterhin zu bestehen.
Schallschutzgutachten gefordert
Weiter sei man keinesfalls prinzipiell gegen Windkraft, sondern lediglich gegen Windkraftanlagen im Bereich „Kornberg/Dreimärker“ – nicht zuletzt aufgrund massiver Vorbelastung durch zahlreiche Bretzingen jetzt schon umgebende Windräder etwa bei Altheim, Gerichtstetten, Erfeld und Pülfringen.
Negativ stoße dahingehend auf, dass das Gutachten die denkbare Belastung durch die 2020 neu genehmigten Anlagen im benachbarten Vorranggebiet „Pülfringen-Nord“ nicht berücksichtige. „Deren Zusatzbelastung für das reine Wohngebiet im oberen Bereich der Heckenstraße wird auf 28,7 Dezibel beziffert, wodurch das genannte Vorbelastungsergebnis von 34 Dezibel und das Ergebnis der Gesamtbelastung zu niedrig erscheinen“, rügte der Ortsvorsteher und merkte an, dass der Fehler sich in den Gutachten für die Hardheimer Anlagen fortsetze.
Einstimmig erging folglich der Beschluss, dass ein Schallschutzgutachten für die tatsächliche Vorbelastung gefordert werde.
Allgemein, so Steffen Berberich, sprechen auch weitere sachliche Gründe gegen den Bau von Windkraftanlagen im geplanten Bereich. „Dazu zählen neben Lärmbelastung und Schlagschattenwurf weit über das vom Gesetzgeber zugemutete Niveau von 30 Stunden pro Jahr hinaus die Flugsicherheit speziell mit Fokus auf den Walldürner Flugplatz, die FFH-Verträglichkeit und der Artenschutz“, listete er auf und berief sich auf das nachweisliche Vorkommen von Rotmilan und Wespenbussard.
Eigene Stellungnahme in Arbeit
„Diese Bewertungen mögen zwar am Ende vorrangig durch die zuständigen Behörden erfolgen, doch arbeiten wir derzeit eine eigene Stellungnahme aus“, avisierte der Ortsvorsteher. Die Abstimmungen erfolgten jeweils einzeln für alle fünf geplanten Windkraftanlagen und ergaben jeweils einstimmige Ablehnung aller Räder sowohl auf Hardheimer als auch auf Höpfinger Grund. Zum Schluss äußerte Berberich die Hoffnung, dass der Hardheimer Gemeinderat die Gemengelage ablehne, um eine theoretisch mögliche Bebauung im Abstand von bis zu 700 Metern nahe eines Wohngebiets nicht zu ermöglichen.
In der Bürgerfrageviertelstunde erkundigte sich ein Anwohner nach zur Verfügung stehenden Bauplätzen in Bretzingen. Ortsvorsteher Berberich erwiderte, dass aktuell lediglich privater Baugrund zu erwerben sei und für gemeindeeigene Flächen im Falle einer künftigen Erschließung aufgrund angestiegener Baukosten mit höheren Quadratmeterpreisen gerechnet werden müsse. Ortschaftsrat Stephan Haberkorn regte die Antragstellung zur Erweiterung vorhandener Wohngebiete an, zumal der Ortskern aufgrund der stark befahrenen Erftalstraße und sehr geringer Grundflächen bestehender Altbauten kaum Perspektiven für Bauwillige böte. Einstimmig wurde der Antrag beschlossen.
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