Hardheim/Höpfingen. Dem Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises liegen aktuell drei Anträge auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt fünf Windkraftanlagen vor. Die EE BürgerEnergie Hardheim GmbH & Co. KG und die EE BürgerEnergie Höpfingen GmbH & Co. KG planen die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Kornberg-Dreimärker“.
Von der BürgerEnergie Hardheim liegen zwei getrennte Anträge vor. Zwei Windkraftanlagen sind auf der Gemarkung Bretzingen („HAR-1“ und „HAR-2“) innerhalb eines FFH-Gebiets geplant. Die Anlage mit der Bezeichnung „HAR-3“ soll ebenfalls auf der Gemarkung Bretzingen verwirklicht werden.
Für die beiden von der BürgerEnergie Höpfingen geplanten Windkraftanlagen „HÖP-1“ und „HÖP-2“ wurde ebenfalls ein gesonderter Antrag eingereicht. Der Standort der Anlage „HÖP-1“ befindet sich teils auf der Gemarkung Höpfingen und der Gemarkung Hardheim-Bretzingen. Die zweite Anlage „HÖP-2“ ist auf der Gemarkung Höpfingen-Waldstetten geplant.
Die Genehmigungsverfahren wurden am Montag, 19. April, gestartet. So wurden die Vorhaben auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) öffentlich bekannt gemacht. Außerdem wurde die Bekanntmachung im zentralen Internetportal der Länder unter (www.uvp-verbund.de) zugänglich gemacht.
Um Stellungnahme gebeten
Gleichzeitig wurden die Behörden, deren Aufgabenbereich durch die Vorhaben berührt wird, um Stellungnahme gebeten. Ab Dienstag, 27. April, erfolgt die Auslegung der Anträge und der beigefügten Unterlagen. Nach dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie kann die Auslegung durch eine Veröffentlichung im Internet ersetzt werden.
Es erfolgt daher in der Zeit ab Dienstag, 27. April, bis einschließlich Mittwoch, 26. Mai, eine Veröffentlichung der Anträge und der beigefügten Unterlagen auf der Internetseite des Landratsamts. Außerdem werden die Unterlagen auf dem zentralen Internetportal zugänglich gemacht.
Als zusätzliches Informationsangebot werden diese im selben Zeitraum beim Landratsamt, im Rathaus der Gemeinden Höpfingen und Hardheim sowie bei der Stadt Walldürn während der jeweiligen Dienstzeiten zur Einsichtnahme ausgelegt. Aufgrund der aktuellen Situation im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus ist eine Einsichtnahme in die Anträge und die beigefügten Unterlagen nur nach telefonischer Anmeldung und Terminvereinbarung möglich, da die Dienstgebäude für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen sind.
Einwendungen können bis einschließlich Montag, 28. Juni, erhoben werden. Falls Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. In diese Entscheidung können die geltenden Beschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie und das Risiko der weiteren Ausbreitung des Virus berücksichtigt werden.
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