Gemeinderat tagte - Geplanter Windpark „Kornberg-Dreimärker“ stand auf der Tagesordnung

Walldürner Gemeinderat stimmt gegen Windpark auf dem Kornberg

Der geplante Windpark „Kornberg-Dreimärker“ fand im Walldürner Gemeinderat keine Zustimmung. Einstimmig lehnte der Rat das Vorhaben ab und begründete sein Nein mit dem Bestand und der Sicherheit des Verkehrslandeplatzes.

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Ralf Marker
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Um den geplanten Windpark „Kornberg-Dreimärker“ ging es am Montag in der Sitzung des Walldürner Gemeinderates. © Roland Weihrauch / dpa

Walldürn. Das Gremium tagte unter Corona-Bedingungen unter dem Vorsitz von Bürgermeister Markus Günther in der Nibelungenhalle. Dem Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises liegen drei Anträge auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt fünf Windkraftanlagen vor. Die EE BürgerEnergie Hardheim und die EE BürgerEnergie Höpfingen planen die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Kornberg-Dreimärker“. Von der BürgerEnergie Hardheim liegen zwei getrennte Anträge vor. Zwei Windkraftanlagen sind auf der Gemarkung Bretzingen („HAR-1“ und „HAR-2“) innerhalb eines FFH-Gebiets geplant. Die Anlage mit der Bezeichnung „HAR-3“ soll ebenfalls auf der Gemarkung Bretzingen verwirklicht werden.

Gemeinderat in Kürze

Die Feuerwehr bekommt ein neues Fahrzeug, so die Entscheidung des Gemeinderats. Und zwar ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs HLF 10 für die Einsatzabteilung Walldürn. Das jetzige stammt aus dem Jahr 1971. Die Gesamtförderung beläuft sich auf 184 600 Euro. Im Haushalt 2021 sind Gesamtausgaben von 420 000 Euro veranschlagt, sagte Hauptamtsleiter Helmut Hotzy. Den Zuschlag für das Fahrgestell bekam die Daimler Truck AG, Autohaus Hch. Gramling, Mosbach, zum Angebotspreis von rund 100 083 Euro. Den feuerwehrtechnischen Aufbau zum Angebotspreis von rund 211 780 Euro liefert die Firma Wiss aus Herbolzheim. Und die feuerwehrtechnische Beladung zum Angebotspreis von rund 115 257 Euro kommt von der Firma Wilhelm Barth aus Fellbach. Bürgermeister Markus Günther lobte die Arbeit einer Beratergruppe aus Mitgliedern der Verwaltung und der Feuerwehr. So habe man bei der europaweiten Ausschreibung keinen externen Dienstleister benötigt.

Die Erschließung des ehemaligen Aldi-Areals in der Dr.-Trautmannstraße übernimmt die Firma HLT aus Neckargerach, Der Angebotspreis lag bei rund 229 037Euro.

Der Zuschlag für die Schreinerarbeiten Innentüren bei der Erweiterung des Kindergartens St. Martin ging an die Schreinerei Häfner aus Buchen zum Angebotspreis von rund 19 214 Euro. mar

Für die beiden von der BürgerEnergie Höpfingen geplanten Windkraftanlagen „HÖP-1“ und „HÖP-2“ wurde ebenfalls ein gesonderter Antrag eingereicht. Der Standort der Anlage „HÖP-1“ befindet sich teils auf der Gemarkung Höpfingen und der Gemarkung Hardheim-Bretzingen. Die zweite Anlage „HÖP-2“ ist auf der Gemarkung Höpfingen-Waldstetten geplant. Die Genehmigungsverfahren läuft und wurde am 19. April, gestartet.

Christian Berlin, der Leiter des Stadtbauamtes, sagte, dass die Stadt als Träger öffentlicher Belange zum Verfahren angehört werde. Die Stadt sei in ihren eigenen Rechten – insbesondere als Eigentümer oder als Träger kommunaler Einrichtungen – nicht betroffen. In ihrer Planungshoheit sei die Stadt gegebenenfalls mit dem Verkehrslandeplatz betroffen. „Welche konkrete Auswirkungen sich dadurch ergeben, kann vonseiten der Verwaltung derzeit nicht beurteilt werden. Durch die Vielzahl von sich teilweise widersprechenden Gutachten im Hinblick auf den Verkehrslandeplatz konnten bisherige Zweifel von den Behörden und von den Antragstellern nicht beseitigt werden“, so Berlin.

Die Beantragung der Genehmigung der Windkraftanlagen ändere nichts an der bisherigen Haltung der Stadtverwaltung. Sofern es durch das Vorhaben zweifelsfrei nicht zu einer Beeinträchtigung des Bestandes, der Sicherheit und des Betriebes des Verkehrslandeplatzes führt, spreche aus Sicht der Stadtverwaltung nichts gegen das Vorhaben. Einstimmig fasste der Rat folgenden Beschluss:

Sofern nicht zweifelsfrei durch die Antragsteller und anhand der abschließenden behördlichen Prüfung nachgewiesen werden kann, dass der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb des Verkehrslandeplatzes dauerhaft gewährleistet werden können, lehnt der Gemeinderat der Stadt Walldürn das Vorhaben ab.

Die Stadt Walldürn macht sich in ihren Einwendungen, die durch die Bau- und Betriebs GmbH Flugplatz Walldürn und des Flugsportclubs Odenwald Walldürn (FSCO) vorgebrachten technischen, sicherheitsrechtlichen und sonstigen Gründe ausdrücklich in diesem Verfahren zu eigen.

Die hatten sich gegen die Standorte auf dem Kornberg ausgesprochen, sie seien aufgrund vieler Kriterien ungeeignet und müssen aufgegeben werden (die FN berichteten). Bau- und Betriebs GmbH Flugplatz Walldürn und FSCO haben eine Studie in Auftrag gegeben, mit der belegt werde, dass der geplante Windpark „Kornberg“ negative Einflüsse auf die Flugsicherheit und den Flugbetrieb am Verkehrslandeplatz Walldürn hat. In der Studie wird zusammengefasst beurteilt: „Aufgrund der Nähe zum Flugplatz Walldürn bestehen für einzelne Windenergieanlagen beziehungsweise Teile des Windvorranggebietes erhöhte oder inakzeptabel hohe Risiken. Es wird empfohlen, vom Bau einzelner Windenergieanlagen abzusehen und weitere Windenergieanlagen nach Möglichkeit im Standort anzupassen.“ Damit sind die Windkraftanlagen auf dem Kornberg für die Bau- und Betriebs GmbH und den FSCO in der geplanten Form ein erhebliches Risiko. Eine Sicht, der sich auch der Gemeinderat einstimmig anschloss. Das wertete Bürgermeister Günther als „ein starkes Zeichen“.

„Verdient Unterstützung“

Rolf Günther (SPD) sagte, es gehe nicht um ein grundsätzliches Für und Wider von Windkraftanlagen. „Es geht uns vor allem um die Nähe der geplanten Anlagen zu unserem Verkehrslandeplatz. Es geht uns darum eine Gefahr für Leib und Leben der Pilotinnen und Piloten sowie von ihren Fluggästen abzuwenden. Und es geht uns um den Erhalt unseres Verkehrslandeplatzes, sowohl für die Flugsporttreibenden als auch als Teil unserer Infrastruktur.“

Der Flugplatz sei Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur und somit ein wichtiger Standortfaktor für Gewerbe und Tourismus. Als Verkehrslandeplatz mit entsprechender Infrastruktur sei er in das Verkehrskonzept des Landes eingebunden.

Aber auch der Flugsportclub habe ein Recht auf den Fortbestand seines Flugplatzes. „In über 60 Jahren haben sich hunderte Mitglieder des FSCO gemeinsam eine Anlage geschaffen, die fest zu unserer Stadt Walldürn gehört. Diese gemeinschaftliche Aufbauarbeit verdient unsere Unterstützung.“ Die SPD-Fraktion stehe zum Fortbestand des Flugplatzes für den Flugsportclub und als Verkehrslandeplatz“, so Rolf Günther.

Dem schlossen sich Jürgen Schmeiser (DCB) und Fabian Berger (CDU) an. Rolf Günther monierte noch den Status der Stadt in dem Verfahren. Anfangs sei die Stadt Walldürn Verfahrensbeteiligter gewesen. Nachdem das Verfahren vom Regierungspräsidium Karlsruhe aufgrund neuer Zuständigkeitsänderungen nun vom Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet und in Form eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens abgehandelt wird, habe sich der Status der Stadt Walldürn zum Träger öffentlicher Belange geändert „und wir werden als Kommune nur noch zum Verfahren angehört“. Das bemängelte auch Jürgen Schmeiser. Zustimmung zu Windkraft gebe es nur, wenn man vor Ort Akzeptanz erzeuge. Durch Schachzüge wie das Verschieben von Zuständigkeiten erreiche man das nicht.

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