Houston/Neckar-Odenwald-Kreis. Der 43-Jährige stand wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material in Texas vor Gericht. Am Freitag wurde das Urteil verkündet: Der Geschäftsmann aus dem Neckar-Odenwald-Kreis muss für 55 Monate in ein amerikanisches Bundesgefängnis, so der Urteilsspruch von Richter Charles Eskridge. Das teilte Angela Dodge, Sprecherin der zuständigen Justizbehörde in Texas, mit. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Kurz vor Mitternacht am Freitagabend erreichte die Redaktion die Information. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel einzulegen. Erst wenn diese Frist ohne Einspruch vorüber ist, ist das Urteil gültig und kann vollstreckt werden.
Der angeklagte Familienvater war Anfang Dezember 2019 bei seiner Einreise in die USA am Flughafen in Houston verhaftet worden (die FN berichteten). US-Ermittler fanden auf seinem Handy Fotos und Videos mit kinderpornografischen Inhalten, mehrere kurze Filme, die Sex mit Minderjährigen zeigen. Die missbrauchten Kinder sollen vier bis zehn Jahre alt gewesen sein. Alleine auf dem Handy des Mannes sollen nach Informationen der FN über 1000 Videos und mehr als 1500 Fotos gefunden worden sein. Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt. Eigentlich hätte das Strafmaß für den Mann aus dem Neckar-Odenwald-Kreis, der wegen Besitzes von Kinderpornografie im US-Bundesstaat Texas angeklagt ist, schon im August bekannt gegeben werden sollen.
Allerdings wurde der Termin für die Urteilsverkündung auf Anfang September verschoben, und dann noch einmal auf den vergangenen Freitag. Die Verhandlung gegen den Mann hätte bereits 2020 beginnen sollen, war aber angesichts der damaligen Coronaentwicklung ebenfalls mehrfach verschoben worden. Der Prozess wurde dann im Mai dieses Jahres durchgeführt.
Auch in Deutschland gab es Ermittlungen: Die Mosbacher Staatsanwaltschaft ermittelt nach den Hinweisen aus den USA seit Monaten, sie hatte unter anderem die Privatwohnung des Angeklagten durchsuchen lassen. Dabei wurde einschlägiges Material gefunden und eine große Datenmenge an Beweismitteln sichergestellt.
Nach Sichtung des Materials stehe inzwischen auch der Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Raum. Es bestehe dringender Tatverdacht, dass der Beschuldigte sich selbst an Kindern vergriffen haben soll, sagte die Staatsanwaltschaft Mosbach damals gegenüber den FN. Dies zeigten auch Sequenzen auf sichergestellten Videos.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mosbach hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Mosbach mit Datum vom 31. März einen nationalen Haftbefehl und mit Datum vom 7. April einen Europäischen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Wenn in den USA das Urteil gefallen ist, werden die deutschen Behörden prüfen, ob man ein Auslieferungsersuchen oder ein Vollstreckungsübernahmeersuchen an die USA richtet. Letzteres würde bedeuten, dass er seine Strafe in Deutschland verbüßen müsste.
Die deutsche Justiz muss sich jetzt also mit der Frage beschäftigen, ob man ein derartiges Ersuchen für den deutschen Staatsbürger an die US-Justizbehörde richten wird.
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