Kinderpornografie

Kinderpornografie: Mann aus Neckar-Odenwald-Kreis war wohl selbst auch Täter

Ein Mann aus dem Neckar-Odenwald-Kreis sitzt seit Dezember 2019 in den USA in Haft. Er hat gestanden, im Besitz von kinderpornografischem Material gewesen zu sein. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Mosbach haben nun ergeben, dass der 43-jährige Familienvater offensichtlich nicht nur „Konsument”, sondern auch Täter war.

Von 
Michael Fürst
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Bei der Durchsuchung von Computer- Daten haben Ermittler festgestellt, dass sich ein verhafteter Mann aus dem NOK wohl an Kindern vergangen hat. © dpa

Neckar-Odenwald-Kreis/Houston. Eine neue Entwicklung gibt es im Fall des 43-jährigen Geschäftsmanns aus dem Neckar-Odenwald-Kreis, der im Dezember 2019 auf dem Flughafen in Houston festgenommen wurde. Der Grund: Ihm wurde und wird weiter vorgeworfen, kinderpornografisches Material besessen zu haben (wir berichteten). Bei der Auswertung der Daten, die man in seinem Haus im Neckar-Odenwald-Kreis sichergestellt hatte, erhärtete sich mittlerweile nicht nur dieser Verdacht, sondern es wurde noch schlimmer: Der Mann hat offensichtlich auch an sexuellen Handlungen an Kindern mitgewirkt.

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„Wir haben Daten gefunden, die den dringenden Tatverdacht begründen. Wir sind uns eher sicher, dass es so ist“, sagte Florian Sommer, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mosbach auf FN-Nachfrage. Aus diesem Grund wurden nun ein nationaler und ein EU-Haftbefehl beantragt. Sollte der Mann also irgendwann aus den USA ausreisen dürfen – dort sitzt er weiter in Haft – würden bei der Einreise in die EU erneut die Handschellen klicken. Die Auswertung der 2019 im Haus sichergestellten Daten durch die Spezialisten dauert weiter an. Die Datenmenge ist riesig. Alleine auf dem Handy des Familienvaters sollen nach Informationen der FN über 1000 Videos und mehr als 1500 Fotos gefunden worden sein.

Gedanken über Auslieferung

Der Mann ist geständig und wartet in den USA auf die Verkündung des Strafmaßes. Das soll im September erfolgen. Dann werden die deutschen Behörden prüfen, ob man ein Auslieferungsersuchen oder ein Vollstreckungsübernahmeersuchen an die USA richtet. Letzteres würde bedeuten, dass er seine Strafe in Deutschland verbüßen müsste.

Ressortleitung Reporterchef und Leiter der Sportredaktion

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