Neckar-Odenwald-Kreis. In den USA läuft ein Verfahren gegen einen Mann aus dem Odenwald, der kinderpornografische Schriften besessen haben soll. Jetzt hat die Mosbacher Staatsanwaltschaft weitere Vorwürfe erhoben: Sie hat Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern erlassen, so die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung.
In dem Verfahren gegen den wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Schriften zur Zeit in den USA in Untersuchungshaft befindlichen Bürger aus dem Neckar-Odenwald-Kreis hat die Staatsanwaltschaft die Tatvorwürfe in dem hier anhängigen Strafverfahren erweitert. Die Sichtung der Beweismittel, die bei der Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten sichergestellt wurden, habe den dringenden Tatverdacht ergeben, dass sich der Beschuldigte neben dem Besitz von kinder- und jugendpornografischen Schriften auch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern strafbar gemacht haben könnte.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mosbach hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Mosbach mit Datum vom 31. März einen nationalen Haftbefehl und mit Datum vom 7. April einen Europäischen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Die Sichtung der Beweismittel dauert derzeit noch an.
Zu gegebener Zeit wird darüber zu entscheiden sein, ob von hier aus ein Auslieferungsersuchen oder eventuell ein Vollstreckungsübernahmeersuchen an die USA gerichtet werden wird, so die Staatsanwaltschaft. mar
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