Houston/Neckar-Odenwald-Kreis. Kurz vor Mitternacht am Freitagabend erreichte die Redaktion die Information über die Urteilsverkündung. Demnach muss der Beschuldigte für 55 Monate in ein amerikanisches Bundesgefängnis. Das teilte Angela Dodge, Sprecherin der zuständigen Justizbehörde in Texas, mit. Über mögliche Entschädigungen werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Der angeklagte Familienvater war Anfang Dezember 2019 bei seiner Einreise in die USA am Flughafen in Houston verhaftet worden. US-Ermittler fanden auf seinem Handy Fotos und Videos mit kinderpornografischen Inhalten, mehrere kurze Filme, die Sex mit Minderjährigen zeigen. Die missbrauchten Kinder waren vier bis zehn Jahre alt. Alleine auf dem Handy des Familienvaters sollen nach Informationen der FN über 1000 Videos und mehr als 1500 Fotos gefunden worden sein. Den Besitz der Dateien auf seinem Handy hatte der 43-jährige Mann eingestanden.
Eigentlich hätte das Strafmaß für den Mann aus dem Neckar-Odenwald-Kreis, der wegen Besitzes von Kinderpornografie im US-Bundesstaat Texas angeklagt ist, schon im August bekannt gegeben werden sollen.
Allerdings wurde der Termin der Urteilsverkündung auf Anfang September verschoben, und dann nochmals auf diesen Freitag, 10.30 Uhr Ortszeit in Houston (Texas). So stand es im Terminkalender des Richters am Bezirksgericht, Charles Eskridge. Die Verhandlung gegen den Mann hätte bereits 2020 beginnen sollen, war aber angesichts der damaligen Coronaentwicklung ebenfalls mehrfach verschoben worden. Der Prozess wurde dann im Mai dieses Jahres durchgeführt. Auch in Deutschland wurden die Ermittlungen aufgenommen. Bei einer Durchsuchung im Haus des Familienvaters wurde einschlägiges Material gefunden und eine große Datenmenge an Beweismitteln sichergestellt.
Europäischen Haftbefehl
Außerdem bestehe dringender Tatverdacht, dass der Beschuldigte sich selbst an Kindern vergriffen haben soll, sagte die Staatsanwaltschaft Mosbach damals gegenüber den FN. Dies zeigten auch Sequenzen auf sichergestellten Videos.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mosbach hat die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Mosbach mit Datum vom 31. März einen nationalen Haftbefehl und mit Datum vom 7. April einen Europäischen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Wenn in den USA das Urteil gefallen ist, werden die deutschen Behörden prüfen, ob man ein Auslieferungsersuchen oder ein Vollstreckungsübernahmeersuchen an die USA richtet.
Letzteres würde bedeuten, dass er seine Strafe in Deutschland verbüßen müsste. red
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