Neckar-Odenwald-Kreis/Houston. Vier Jahre und sieben Monate Haft – so lautete das Urteil gegen einen Mann aus dem Neckar-Odenwald-Kreis, der in den USA wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials verurteilt wurde (wir berichteten). Nun sind weitere Einzelheiten aus dem Urteil des texanischen Richters Charles Eskridge bekannt geworden. Demnach soll der als Geschäftsreisender 2019 in Houston festgenommene Mann seine Strafe in einem Bundesgefängnis absitzen, in dem es Therapien für Triebtäter und Menschen mit psychischen Störungen gibt.
Und auch wenn er seine Strafe verbüßt hat, ist der geständige 43-Jährige längst kein uneingeschränkt freier Mann. Es gelten harte Bewährungsauflagen; so wird sein Name im US-Verzeichnis der Sexualstraftäter hinterlegt und DNA-Proben werden einbehalten. Ob er danach überhaupt in den USA bleibt, ist offen. Klar ist jetzt aber schon so viel: Sollte er in die EU einreisen wollen, klicken gleich wieder die Handschellen. Die Staatsanwaltschaft Mosbach hat nämlich einen nationalen und europäischen Haftbefehl erlassen. Der Grund: Es besteht der dringende Tatverdacht, dass der Mann nicht nur verbotene Videos und Bilder angeschaut hat, sondern auch selbst an sexuellen Handlungen mit Minderjährigen beteiligt war. Das ist in Anbetracht der Tatsache, dass der Mann Vater von Kindern ist, besonders verwerflich.
„Wir sind weiter dabei, die Daten, die bei dem Herrn im Haus sichergestellt wurden, auszuwerten. Es sind riesige Datenmengen“, sagte am Montag Florian Sommer, Erster Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mosbach, auf Anfrage der FN. Er sprach eher von Tera- als von Gigabyte. Auch wenn die Ermittlungen der Experten noch nicht abgeschlossen seien, so sei im Grunde schon heute absehbar, dass es zu einer Anklage kommen werde, so Sommer. Wann dies so weit sein wird, kann Sommer noch nicht abschätzen. Ob die Behörden ein Vollstreckungsübernahmeersuchen an die USA stellen, was zur Folge hätte, dass der Mann seine Strafe in Deutschland verbüßen müsste, sei noch nicht entschieden. „Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie wir den Herren nach Deutschland kriegen können“, teilte Erster Staatsanwalt Sommer weiter mit. Auch ein Auslieferungsersuchen sei denkbar.
50 Fälle im „NOK“
Recherchen der FN zeigen, dass solch ein pädokriminelles Vergehen hier in der Region kein Einzelfall ist: Im Neckar-Odenwald-Kreis sehen sich die Ermittler des Polizeipräsidiums Heilbronn mit steigenden Fallzahlen bei Kinder- und Jugendpornografie konfrontiert. Seit Gründung der Ermittlungsgruppe „Hydra“ hat es im „NOK“ 50 Fälle mit erwachsenen und zehn Fälle mit jugendlichen Tätern gegeben. Hierbei handelt es sich natürlich nicht in allen Fällen um Triebtäter. Seit März wurden im Kreis 27 Durchsuchungen durchgeführt. Im Main-Tauber-Kreis sehen die Zahlen wie folgt aus: 41 Fälle mit Erwachsenen, 26 mit Jugendlichen. Es gab 15 Hausdurchsuchungen.
„Die Zahlen steigen seit Jahren und sie werden weiter massiv steigen“, sagte Gerald Olma, Leiter der Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit des Heilbronner Polizeipräsidiums, auf Nachfrage der FN. Dies liege auch daran, dass es Internetanbieter nun anzeigen müssen, sollten solche kinderpornografischen Bilder oder Videos bei ihnen auftauchen. „Insgesamt werden mehr solcher Vergehen angezeigt als früher“, informierte Olma, weshalb auch diese Sonderermittlungsgruppe „Hydra“ gegründet wurde. Im Bereich des Polizeipräsidiums Heilbronn haben seit März 127 Durchsuchungen stattgefunden. „Bundesweit dürften es 90 Prozent Männer mit solchen Neigungen sein, die ermittelt werden“, sagte Polizeioberrat Michael Kraft, Leiter der Kriminalinspektion 1 in Heilbronn.
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