Interview

Rund 80 bis 90 Wertgutachten pro Jahr in Bad Mergentheim

Der neue Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd hat zum Jahresanfang 2021 seine Arbeit aufgenommen. Er ersetzt die bis dahin tätigen Gutachterausschüsse von insgesamt zehn Kommunen.

Von 
Hans-Peter Kuhnhäuser
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Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses Main-Tauber-Süd ist im Bad Mergentheimer Rathaus untergebracht. Leiter ist Stadtbaudirektor Bernd Straub. © Stadtverwaltung Bad Mergentheim

Bad Mergentheim. Die Geschäftsstelle ist bei der Stadt Bad Mergentheim angesiedelt, die die Aufgaben im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung übernimmt. Vorsitzender ist der Architekt Jochen Elsner, die Geschäftsstelle leitet Bad Mergentheims Stadtbaudirektor Bernd Straub. Für unsere Zeitung sprach Hans-Peter Kuhnhäuser mit dem Geschäftsstellenleiter.

Bisher war es so, dass alle Gemeinden beziehungsweise Städte einen eigenen Gutachterausschuss hatten. Das ist nun Geschichte. Wie kam es dazu, und warum wurde er in der Großen Kreisstadt Bad Mergentheim angesiedelt?

Bernd Straub: In Abstimmung mit den Bürgermeistern und dem Landratsamt wurde versucht, im Landkreis Main-Tauber die ehemaligen gemeindlichen Gutachterausschüsse zusammen zu legen. Es entstanden der Gemeinsame Gutachterausschuss Main-Tauber Nord, geführt von der Großen Kreisstadt Wertheim, und der Gemeinsame Gutachterausschuss Main-Tauber Süd, geführt von der Großen Kreisstadt Bad Mergentheim. Im Gemeinsamen Gutachterausschuss Main-Tauber-Süd sind die folgenden Städte und Gemeinden zusammengefasst: Ahorn, Assamstadt, Boxberg, Creglingen, Großrinderfeld, Grünsfeld, Lauda-Königshofen, Niederstetten, Weikersheim, Wittighausen und Bad Mergentheim. Die Gemeinde Igersheim hat einen eigenen Gutachterausschuss.

Wie setzt sich der Ausschuss zusammen, wie viele Mitglieder gibt es, sind Vertreter aller Kommunen mit dabei, und welche Qualifikation ist nötig, um im Ausschuss tätig zu sein?

Straub: Die Mitglieder des Gemeinsamen Gutachterausschuss werden von den jeweiligen Kommunen bestimmt, die ihre Auswahlkriterien selbst festlegen. Derzeit sind über 30 Personen als Gutachterinnen und Gutachter für den Ausschuss tätig.

Seit wann arbeitet der neue „Gemeinsame Gutachterausschuss“ und was sind seine Aufgaben? Gibt es da eine Zusammenarbeit mit den Kommunen, und wo ist diese besonders wichtig – die lokalen Gegebenheiten sind ja in den Rathäusern bestens bekannt?

Straub: Der Gemeinsame Gutachterausschuss besteht seit 1. Januar 2021. Die bestellten Gutachterinnen und Gutachter sowie die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses (GGAA) arbeiten je nach Bedarf in den unterschiedlichsten Zusammensetzung bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte und bei der Erstellung der Verkehrswertermittlungen zusammen. Immer wird auch auf die örtlichen Gutachter zurückgegriffen, damit die lokalen Besonderheiten Berücksichtigung finden.

Wie muss man sich Ihre Arbeit vorstellen – kommt der Ausschuss auch zu Lokalterminen zusammen, um sich vor Ort ein Bild zu machen? Nach welchen Grundlagen werden beispielsweise Gebäude- oder Grundstückswerte ermittelt? Spielen die so genannten Bodenrichtwerte dabei eine Rolle, und was genau sind diese und wie werden sie ermittelt?

Straub: Die einzelnen Sitzungen des Gutachterausschuss finden sowohl vor Ort als auch zentral in Bad Mergentheim statt; dies erfolgt jeweils in Abstimmung mit dem Vorsitzenden als auch mit den Gutachtern. Die Bodenrichtwerte sind Durchschnittswerte vergleichbarer Grundstücke. Die Bodenrichtwerte basieren auf der Auswertung von Kaufverträgen.

Wann wird der Gutachterausschuss benötigt, wer bestimmt das? Wer braucht den Gutachterausschuss – sind das die Kommunen, Behörden, Ämter, Gerichte und/oder Privatleute, sind es Firmen oder Unternehmen? Kurz: Wer sind die „Auftraggeber“ oder „Kunden“?

Straub: Die Angaben beziehungsweise die vom Gutachterausschuss ermittelten Daten werden sowohl von Sachverständigen, von Gerichten als auch von verschiedensten Verwaltungen angefragt und benötigt. Natürlich kommen auch sehr oft Privatpersonen zum Gutachterausschuss, um Bodenrichtwerte zu erfragen oder für Wertermittlungen.

Ist die Arbeit des Gutachterausschusses kostenlos, oder – wenn nicht – woran orientiert sich die Bezahlung? Und wohin geht dann dieses Geld? Bekommen davon nach Abzug der Kosten alle beteiligten Kommunen ihren Anteil?

Straub: Für die Weitergabe von Informationen oder Erstellung von Wertgutachten fallen Gebühren an. Die sind in der Gutachterausschuss-Gebührenordnung im Detail festgelegt.

Geht es bei der Arbeit des Ausschusses nur um die korrekte Wertermittlung im Falle eines Grundstücks- oder Gebäudeverkaufs bei Streitfällen, oder werden Sie auch in anderen Fällen tätig? Welche sind das? Und: Kann ich als Privatmann mit Verkaufsabsicht den Gutachterausschuss anfordern, wenn mir der Wert des Grundstückes / Gebäudes oder der Wohnung nicht klar ist?

Straub: Jede und jeder kann bei einer Verkaufs- oder Kaufabsicht ein Wertgutachten vom GGAA erstellen lassen oder eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen.

Sie sind jetzt seit fast zwei Jahren in dieser Form aktiv. Wie viele Gutachten wurden bis jetzt erstellt, ist das „Auftragsbuch“ voll und gibt es weitere Verpflichtungen? Welche Aufgaben machen Ihnen besonders viel Arbeit, und welche „Projekte“ stehen an – kommen beispielsweise weitere Aufgaben auf den Ausschuss zu?

Straub: Durchschnittlich wurden vom GGAA bisher rund 80 bis 90 Wertgutachten im Kalenderjahr erstellt und mehrere hundert Anfragen zu Kaufpreisen und Bodenrichtwerten pro Jahr bearbeitet.

Aller Anfang ist schwer - was läuft „rund“, wo sehen Sie noch Verbesserungspotenzial?

Straub: Die Zusammenarbeit mit den Gutachtern und im Verbund der zusammengeschlossenen Kommunen läuft gut. Es braucht allerdings noch eine geraume Zeit, bis alle Unterlagen und Vorgänge der bisher eigenständig arbeitenden Gutachterausschüsse auf eine einheitliche Dokumentation umgestellt sind.

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