Main-Tauber-Kreis. Im Main-Tauber-Kreis wurden am Dienstag zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen bei 379. Die neu infizierten Personen befinden sich in häuslicher Isolation. Die Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird häusliche Isolation angeordnet und zudem eine Testung veranlasst.
In der Gemeinde Ahorn gibt es nun den ersten Corona-Fall. Die 379 Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 1 (+1), Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 125, Boxberg: 21, Creglingen: 17, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 14, Igersheim: 23, Külsheim: 9, Königheim: 3, Lauda-Königshofen: 27, Niederstetten: 33, Tauberbischofsheim: 25, Weikersheim: 32, Werbach: 6, Wertheim: 22 (+1) und Wittighausen: 4.
286 Patienten genesen
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind 286 genesen. Sie verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen: Assamstadt: 4, Bad Mergentheim: 91, Boxberg: 9, Creglingen: 14, Freudenberg: 4, Großrinderfeld: 9, Grünsfeld: 8, Igersheim: 20, Külsheim: 3, Königheim: 4, Lauda-Königshofen: 18, Niederstetten: 28, Tauberbischofsheim: 19, Weikersheim: 28, Werbach: 6, Wertheim: 19, Wittighausen: 2.
Im Neckar-Odenwald-Kreis wurden fünf neue Infektionen (insgesamt 393) und ein weiterer Todesfall verzeichnet – eine 80-jährige Frau starb in einem Pflegeheim in Mudau. Bei der Patientin war, neben bestehenden Vorerkrankungen, zuvor eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt worden. Es ist der neunte Todesfall aus dem Heim im Zusammenhang mit Corona.
Schrittweise Öffnungen
Auch für viele Beschäftigte in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ist mit der Corona-Pandemie ein geregelter und strukturierter Tagesablauf weggebrochen. Jetzt wurde mit der schrittweisen Öffnung dieser Einrichtungen begonnen.
Seit Montag ist zunächst die Wiederaufnahme des Betriebs für ein Viertel der vor der Corona-Krise bestehenden Arbeitsplätze erlaubt. Dabei müssen die Werkstätten bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
So muss ein Infektionsschutzkonzept des Trägers für die Fahrdienste und den Betrieb der Werkstatt und der Förderstätte vorliegen. Die Teilnahme der Menschen mit Behinderungen ist freiwillig. Wer wegen einer Ansteckung mit dem Corona-Virus Ängste hat oder sich die Hygienemaßnahmen nicht zutraut, darf noch zu Hause bleiben.
Die geänderte Verordnung ist zunächst bis 23. Mai gültig.
Bis 10. Mai verlängert wurde die Geltungsdauer der Corona-Verordnung „Einreise“ sowie der Corona-Verordnung „Spitzensport“. Bei der Einreise-Verordnung wurde ein Umgangsrecht als triftiger Reisegrund hinzugefügt. Neu ist, dass bei größeren Trainingsflächen jeweils eine Trainings- und Übungsgruppe von maximal fünf Personen pro Trainingsfläche von 1000 Quadratmetern möglich ist. Die aktualisierten Verordnungen können unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Internet abgerufen werden.
Info: Alle Berichte und einen Liveticker zu Corona gibt es auf www.fnweb.de im Internet.
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