Pandemie - 33 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion bestätigt / Bund und Länder verlängern Maßnahmen und schärfen manche Vorgaben nach

27 Neuinfizierte in Boxberger Pflegeheim

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lra
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Main-Tauber-Kreis. Im Main-Tauber-Kreis wurden an diesem Freitag 33 neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte und Gemeinden Assamstadt, Bad Mergentheim, Boxberg, Lauda-Königshofen, Niederstetten, Werbach und Wertheim. Es handelt sich in 30 Fällen um Kontaktpersonen zu bekannten Fällen. Alle neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation. Für die Kontaktpersonen der neu Infizierten wird, sofern noch erforderlich, Quarantäne angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 1355.

Mittlerweile sind 27 weitere und damit insgesamt 1138 Personen wieder genesen. Derzeit sind 202 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 1 (+1), Bad Mergentheim: 26 (+3), Boxberg: 25 (+21), Creglingen: 12, Freudenberg: 13, Großrinderfeld: 4, Grünsfeld: 2, Igersheim: 7, Königheim: 1, Külsheim: 6, Lauda-Königshofen: 26 (+3), Niederstetten: 11 (+1), Tauberbischofsheim: 18, Weikersheim: 8, Werbach: 4 (+2), Wertheim: 34 (+2) und Wittighausen: 2.

Haus im Umpfertal ist Hotspot

Unter den Infizierten vom Freitag sind 18 weitere Bewohnerinnen und Bewohner sowie neun Mitarbeitende des Pflegeheimes „Haus im Umpfertal“ in Boxberg. Von den betroffenen Bewohnern ist eine Person verstorben. Es handelt sich um einen über 85-jährigen Mann. Weitere Angaben macht das Landratsamt aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht. Damit sind im Main-Tauber-Kreis mittlerweile 15 Menschen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben, davon vier im November.

Bereits am Donnerstag hatte das Gesundheitsamt aufgrund eines ersten Infektionsfalles Quarantäne für einen Wohnbereich des Pflegeheims angeordnet. Diese musste am 21. November nach der Bestätigung weiterer Infektionsfälle auf das gesamte Haus ausgeweitet werden. Die Quarantäne umfasst ein Besuchsverbot sowie einen Aufnahme- und Verlegungsstopp. Es erfolgte eine umfassende Flächentestung aller Bewohner und Mitarbeitenden. Deren Ergebnisse liegen nun vollständig vor. Insgesamt sind in der Einrichtung seit Beginn des Ausbruchsgeschehens nunmehr 20 Bewohnerinnen und Bewohner sowie 13 Mitarbeitende von einer Infektion mit dem Coronavirus betroffen. Von den Infizierten aus den Reihen des Personals leben nicht alle im Main-Tauber-Kreis. Das Gesundheitsamt steht mit der Einrichtung in engem Kontakt, auch hinsichtlich der Sicherstellung der Versorgung aller Bewohnerinnen und Bewohner.



Weitere Grafiken zum Verlauf der Corona-Pandemie im Main-Tauber-Kreis finden Sie hier.

Inzidenzwert bei 113,3

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz liegt am Freitag bei 113,3. Eine Woche zuvor, am 20. November, lag er deutlich niedriger bei 89,9, was auf ein steigendes Infektionsgeschehen schließen lässt.

Bund und Länder haben erneut über das Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Die seit 2. November geltenden Maßnahmen haben das exponentielle Wachstum zwar herunterbremsen können, die Zahlen bleiben aber weiter auf einem zu hohen Niveau. Daher haben sich Bund und Länder darauf verständigt, die Maßnahmen zu verlängern und nachzuschärfen.

Es dürfen sich daher ab dem 1. Dezember statt bisher zehn nur noch maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht zur Personenzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen. Bestehen zwei Haushalte aus mehr als fünf Personen über 14 Jahren, gilt trotzdem die Obergrenze von fünf.

Die Maskenpflicht gilt auch im öffentlichen Raum, wenn man zu anderen Gruppen oder Personen nicht dauerhaft einen Abstand von 1,5 Metern einhalten kann oder wenn man sich dauerhaft an einem Ort aufhält. Das gilt also für belebte Flächen wie Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen, aber auch auf Supermarktparkplätzen und vor Einzelhandelsgeschäften. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt nicht am Platz, wenn zu anderen Personen ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Die Maßnahmen aus dem November werden bis zunächst 20. Dezember verlängert. Betriebe und Einrichtungen, die geschlossen sind, bleiben weiterhin geschlossen. Der Bund verlängert die Novemberhilfen, um die betroffenen Betriebe weiter zu unterstützen. In die Förderprogramme werden auch die Schausteller und Marktkaufleute aufgenommen. Für Wirtschaftsbereiche, die nicht geschlossen sind, aber trotzdem erhebliche Einschränkungen hinnehmen müssen, verlängert der Bund die Stützungsmaßnahmen bis Mitte 2021. Außerdem werden die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessert, vor allem für die Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Solo-Selbständigen und die Reisebranche.

Kitas und Schulen sollen offengehalten werden. Künftig sollen deswegen in den Schulen vermehrt Schnelltests zum Einsatz kommen. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 sollen weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung ab der Jahrgangsstufe 8 mit Ausnahme der Abschlussklassen umgesetzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Hybrid- oder Wechselunterricht.

Einzelhandelsgeschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen weiterhin nur einen Kunden pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche gleichzeitig einlassen. Für Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche gilt ab dem 800. Quadratmeter eine Beschränkung auf einen Kunden pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

In der Weihnachtszeit ab dem 23. Dezember werden Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit bis zu zehn Personen ermöglicht. Dabei werden Kinder bis 14 Jahren wiederum nicht mitgezählt. Damit sich Weihnachten und Silvester nicht zum Startpunkt einer neuen Infektionswelle entwickeln, wird der Beginn der Weihnachtsferien auf den 19. Dezember vorgezogen. Da sich bei Feuerwerk auf beliebten Plätzen schnell große Gruppen bilden, ist Silvesterfeuerwerk in bestimmten Bereichen nicht erlaubt. Wo diese Verbotszonen liegen, legen die Städte und Gemeinden fest.

Bei Infektionslagen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 und diffusem Infektionsgeschehen sollen die bestehenden Maßnahmen deutlich erweitert werden. lra

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