Weikersheim. Die Stadtverwaltung, der Bürgermeister und der Gemeinderat von Weikersheim haben sich erneut mit dem Thema Freiflächenphotovoltaik beschäftigt. In Weikersheim gibt es schon länger einen Kriterienkatalog, der regelmäßig wieder aufgerufen und den aktuellen Entwicklungen angepasst wird.
Unterschiedliche Aspekte
Wie unlängst auch in Niederstetten (hier wurde zwei neue Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zugestimmt – davon eine auf „guter“ Ackerfläche), wurde das Thema jetzt in Weikersheim diskutiert. Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine rücken die Aspekte Energiegewinnung und Nahrungsmittelproduktion deutlicher in den Fokus.
Immer informiert sein
Man gehe davon aus, dass der Kriterienkatalog auch weiterhin angepasst werden müsse, so Stadtrat Peter Rösch in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Hintergrund sind mögliche Veränderungen bei den Rahmenbedingungen, wie sie Bundes- und Landesgesetze vorgeben.
Der Gemeinderat betrachtet bislang mehrere Kriterien: Die (landwirtschaftliche) Wertigkeit der Fläche, die Sichtbarkeit von Anlagen (Landschaftsbild), den Natur- und Artenschutz, die mögliche Netzanbindung und die (bürgerschaftlichen) Beteiligungsmöglichkeiten an Solarprojekten.
Wichtig in der neuen Fassung des Katalogs wird künftig u.a. eine planerische und qualifizierte Visualisierung geplanter Anlagen sein. Der Gemeinderat will und kann sich so ein angemessenes Bild von geplanten Solarflächen machen – und dann entscheiden. Außerdem hat der Rat die Flächengröße auf Weikersheimer Gebiet auf insgesamt 50 Hektar gedeckelt. Für den Teilort Schäftersheim gibt es einen Flächendeckel von 15 Hektar.
Liegt eine geplante Anlage in Wald-Nähe muss vom Bauherren ein Mindestabstand eingehalten werden. Die letztgenannten Punkte hat der Schäftersheimer Ortschaftsrat in die Diskussion/Entscheidung eingebracht.
Solarflächen stehen je nach Standort in möglicher Konkurrenz mit Windkraft-Zonen. Aus Sicht von Waldemar Hein (Neubronn) gibt es „durchaus Potenzialflächen zwischen Windrädern“ für die Photovoltaik. Er forderte deshalb „Einzelfallentscheidungen“ und keine Vorab-Restriktionen. Ein Gegenargument der Stadtverwaltung: Wenn bei älteren Anlagen zum Beispiel ein „Repowering“ nötig wird, könne das bei PV-Anlagen zwischen Windrädern zu großen Problemen führen – deshalb seien diese abzulehnen.
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