Vorläufige Amtsenthebung - VGH lässt Berufung zu

Zweifel am Urteil der Erstinstanz

Von 
Michael Weber-Schwarz
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Niederstetten/Main-Tauber-Kreis. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat einem Antrag des Landratsamts Main-Tauber in der „Causa Heike Naber“ inzwischen entsprochen und die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes (VG) zugelassen. Das teilte Markus Moll, Pressesprecher des Landratsamts, auf Anfrage der FN-Redaktion mit.

Der VGH führt laut Moll hierzu aus, „dass unser Antrag begründet war und tatsächlich ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Verwaltungsgerichtsurteils bestehen. Insbesondere hätten wir in der Begründung unseres Antrags schlüssige Gegenargumente zu den Ausführungen des Verwaltungsgerichts genannt, das die vorläufige Dienstenthebung für unverhältnismäßig hielt.“ Damit beginnt nun das Berufungsverfahren. Das Landratsamt hat einen Monat lang Zeit, seine Berufung zu begründen. Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs bleibt es bei der aktuellen Situation, dass Heike Naber ihren Dienst als Bürgermeisterin von Niederstetten nicht versehen kann.

Die juristische Niederlage des Landratsamts vor dem VG stand im unmittelbaren Zusammenhang mit der vorläufigen Dienstenthebung der Bürgermeisterin. Die Verfügung der Kreisbehörde sei „unverhältnismäßig und rechtswidrig“ und werde aufgehoben, hieß es Ende 2021. Bürgermeisterin Naber forderte daraufhin alle Beteiligten zu Gesprächen auf. Das Landratsamt kündigte eine Berufung an.

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dpa
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