Weikersheim. Fast schon hatte der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan „Lucianwiesen“ den Gemeinderat passiert – da meldete sich CDU-Stadträtin Regina Hever zu Wort. Das Areal zwischen Bahnhof- und Schillerstraße hatte bislang sämtliche geforderte Planungsschritte hin zu geplanten Abrissen und verdichteter Wohnbebauung bereits durchlaufen. Die Zustimmung zu einer finalen Satzung, nach der dann gebaut werden kann, wird so gut wie nie versagt.
Doch Hever wies in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Donnerstagabend in der neuen Elpersheimer Taubertalhalle auf ein Detail hin: In früheren Erörterungen sei von einer Art Höhen-Staffelung der Bebauung zur Schillerstraße hin die Rede gewesen. Auf der „Bahnhofseite“ stehen zahlreiche normale Wohnhäuser. Mache man jetzt – wie im Plan zumindest nicht dezidiert ausgeschlossen – den Weg zu Bauhöhen wie am Friedrichsbogen frei, entstehe möglicherweise ein optischer Block und damit ein harter Bruch zwischen Schillerstraßen-Bestand und vorgesehenen Neubauten. Weil in den Lucianwiesen ohnehin verdichtet gebaut wird, muss es zwangsläufig (auch) in die Höhe gehen. Aber „bitteschön“ nicht mit einer harten Kante an der Schillerstraße, so die Sicht von Regina Hever.
Sylvia Thomas vom Weikersheimer Bauamt räumte die prinzipielle Möglichkeit einer Bauhöhe von 12,50 Meter bei der vorgelegten Satzung ein.
Letztlich könne man, selbst wenn es anders mit einem Bauherren vorbesprochen sei, am Ende eine „höhere Planung“ nicht versagen. Diese Maximalhöhe sei aber auch aus früheren Vorlagen schon herauslesbar gewesen.
Der gesamte Gemeinderat geriet daraufhin ins Grübeln – Bürgermeister Nick Schuppert setzte den vorläufigen Schlussstrich und sagte, man werde die Satzung nochmals überarbeiten und die Anregung Hevers in Richtung einer umgebungsverträglichen „Staffelhöhe“ aufnehmen. Ins Blaue hinein plant der Gemeinderat bei dem Areal übrigens nicht. Es gibt einen Investor, der den genannten innerstädtischen Bereich bereits erworben hat. Wie dessen konkrete Baupläne aussehen, ist aber noch nicht bekannt – der Bebauungsplan stellt das kommunal vorgegebene Regelwerk dar – und in diesem Rahmen kann ein Bauherr dann seine Vorstellungen prinzipiell frei umsetzen.
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