Kreuzwertheim. Die Räte der Schulverbandsversammlung fiel es nicht leicht, eine Entscheidung über den Einsatz von mobilen Luftfiltergeräten für die Grundschule Kreuzwertheim zu fällen, denn viele Fragen sind noch ungeklärt. Geleitet wurde die Sitzung am Mittwochvormittag im Sitzungsaal von der stellvertretenden Vorsitzenden des Schulverbands, Thea Kohlroß.
50-Prozent-Förderung
Sie verwies auf die neuen Fördermöglichkeiten durch den Freistaat Bayern. 2020 seien mobile Luftfilter nur für Räume gefördert worden, die nicht ausreichend über Fenster zu lüften seien. Das neu aufgelegte Förderprogramm vom Juli 2021 ermögliche nun eine Förderung dieser Geräte für alle Räume in Schulen und Kindertagesstätten. Es gebe für dieses Förderprogramm technische Vorgaben für die Geräte, aber keine direkten Geräteempfehlungen. Die Entscheidung, ob Geräte angeschafft werden und welche konkret, liege bei den Gremien der Schulträger. Die Förderung liege bei 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 1750 Euro je förderfähigem Raum. Der Schulverband müsse die restlichen Investitionen sowie die Folgekosten tragen.
Testpflicht besteht weiter
„Der Einsatz von Luftfiltern ist eine zusätzliche Maßnahme. Die Pflicht zum Lüften über die Fenster, die Testpflicht und eine gegebenenfalls bestehende Maskenpflicht gelten auch bei deren Einsatz weiter“, betonte Kohlroß. Es gehe beim Beschluss darum, ob der zusätzliche Nutzen die hohe Investition wert sei. Die Investitionskosten lägen bei mehreren 10 000 Euro, könnten aber noch nicht genau beziffert werden.
In der Vorlage, die Kreuzwertheims Kämmerer Rupert Schiller erstellt hatte, werden für alle Räume zusammen Kosten von bis zu 75 000 Euro genannt. Die Hälfte würde als Zuschuss fließen. Haushaltsmittel sind dafür nicht eingestellt.
Lüften durch Fenster möglich
Schulleiter Peter Erdmann erklärte, alle Räume in der Grundschule könnten sehr gut über die Fenster gelüftet werden. Es gebe große Fensterfronten und die meisten Fenster würden sich ganz öffnen lassen. Lediglich beim Querlüften gebe es Einschränkungen. Die angeschafften CO2-Ampeln seien eine wichtige Hilfe, die richtigen Lüftungszeitpunkte zu bestimmen. „Lüften dient auch der Sauerstoffzufuhr. Es entfällt auch mit Luftfiltern nicht“, betonte er. Für die Häufigkeit der Lüftung spiele die Raumgröße und die Zahl der Schülerinnen und Schüler darin eine Rolle.
Schulschließungen vermeiden
Er berichtete, dass für die Zeit nach den Ferien für drei Wochen eine Maskenpflicht auch am Platz gelten werde. Wie es danach mit der Pflicht weitergehe, sei offen. Im Moment gelte voller Präsenzunterricht ohne Abstandsgebot. Ob dies das ganze Schuljahr so bleibe, sei offen. Die entscheidende Frage aus seiner Sicht sei, ob man durch den Einsatz mobiler Luftfilter Schulschließungen vermeiden könne. Er verwies aber auch darauf, dass Ansteckungen vielfach im privaten Umfeld oder im Schulbus stattfänden.
Seit der regelmäßigen Tests habe es keine Ansteckung in der Grundschule Kreuzwertheim gegeben, die in der Schule stattfand, so Erdmann. Auf Nachfrage von Rätin Silvia Klee wurde erklärt, das durchschnittliche Luftvolumen eines Klassenzimmers der Schule liege bei 270 Kubikmeter. Das größte Zimmer habe ein Volumen von 374 Kubikmeter. Die Luft müsste fünf bis sechs Mal pro Stunde gefiltert werden.
„Diese bis zu 2400 Kubikmeter pro Stunde schafft man wahrscheinlich nicht mit einem Gerät“, so Klee. Auf Nachfrage von Wolfgang Haarmann, Bürgermeister von Hasloch, erklärte Erdmann, die mobilen Lüftungsgeräte wie sie zum Beispiel in Frammersbach zum Einsatz kämen, seien rund 1,80 Meter hoch.
Hinsichtlich der Lautstärke berichtete er vom kleineren Luftfiltergerät, das die Schule für eine Klasse als Spende erhalten hatte. Dies sei laut Datenblatt lauter als die im Förderprogramm definierte maximale Lautstärke.
„Dennoch hört man das Gerät im Betrieb nicht.“ Zudem liefen die Geräte nicht im Dauerbetrieb, sondern je nach Luftqualität. Erfahrungen mit anderen Geräten kenne er aber nicht, räumte er ein. Zur Position im Klassenzimmer erklärte er, das Aufstellen müsse durch eine Fachfirma erfolgen und das Gerät so positioniert werden, dass die ganze Raumluft gefiltert werde.
Zahlreiche Diskussionspunkte
Tanja Lutz, Elternbeiratsvorsitzende der Grundschule, erklärte, die Elternbeiräte seien sich hinsichtlich des Einsatzes der Geräte uneinig. Diskussionspunkte seien die Investitionskosten, der Lärm und der Platzbedarf. So werde befürchtet, dass die Geräte und der darum nötige Freiraum dafür sorgen, dass im Falle von Abstandspflicht weniger Kinder das Klassenzimmer nutzen können als bisher. Außerdem bestehe die Sorge einer unsachgemäßen Reinigung der Filter und damit einer Kontamination der Raumluft.
Klee verwies auf die Folgekosten für Filtertausch und Geräteprüfung. Die staatliche Förderung sei zu gering. „Der Staat macht Vorgaben, lässt uns aber im Regen stehen, wie wir sie ausführen“, kritisierte sie. Diskutiert wurde auch, wie die Gemeinden der Umgebung mit der Thematik umgehen. Würzburg hatte sich gegen die mobilen Filter entschieden. Marktheidenfeld will die Geräte einsetzen.
Aufgrund der großen Unsicherheiten entschloss sich das Gremium am Ende einstimmig für einen Testlauf. So sollen mobile Luftfiltergeräte in der Mittagsbetreuung testweise eingesetzt werden. Als Kriterien für den Test sollen Lärmbelastung und Luftdurchsatz, gemessen an den CO2-Werten, herangezogen werden.
Entscheidung folgt später
Bei positivem Verlauf des Tests will man über einen Einsatz in allen Klassenzimmern und Fachräumen entscheiden. Nichtöffentlich soll über die maximale Investitionshöhe, die Dauer des Tests und über Mietmöglichkeiten der Geräte für den Test entschieden werden. bdg
Bayerisches Förderprogramm für mobile Luftfilteranlagen
Das aktuelle Förderprogramm des Freistaats Bayern fördert unter anderem den Kauf und die Miete mobiler Luftfiltergeräte für Schulräume und Kindertagesstätten. Gefördert werden mobile Luftfilterungsgeräte mit Filter-, UV-C oder Ionisations- und Plasmatechnologie zur Verringerung der Aerosolkonzentration.
Die Geräte sollen einen fünf- bis sechsfachen Luftdurchsatz des Raumvolumen pro Stunde gewährleisten.
Die Geräte müssen eine Betriebsstufe aufweisen bei der ein Schalldruckpegel von 40 Dezibel nicht überschritten wird.
Die Geräte sind regelmäßig auf Kosten des Schulträgers fachkundig zu warten.
Die Geräte müssen einen Abscheidungsgrad von mindestens 99,95 Prozent haben.
Zudem müssen bei Geräten mit UV-C und Ionisations- und Plasmatechnologie sichergestellt sein, dass keine schädlichen Nebenprodukte des Prozesses in die Raumluft gelangen.
Die Förderung beträgt 50 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 1750 Euro je förderfähigem Raum.
Antragsfrist ist der 31. Dezember 2021. Die Anschaffung muss zwischen dem 1. Mai 2021 und dem 30. Juni 2022 durchgeführt werden.
In der Grundschule Kreuzwertheim müssten etwa 15 Räume ausgestattet werden.
Je nach Anzahl der benötigten Geräte pro Raum und deren Preis rechnet der Schulverband mit Investitionen zwischen 37 500 Euro und 75 000 Euro. Hinzu kommen die laufenden Kosten. bdg
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