Höpfingen/Walldürn. Mehrere größere Bauleitplanungen mit Bezug auf den Flächennutzungsplan 2030 wurden bei der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Hardheim-Walldürn besprochen. Es handelt sich dabei um Projekte auf Hardheimer und Walldürner Territorium.
Zunächst wurden die Änderungen zu den Bebauungsplänen „Solarpark Bretzingen“ und „Hafengrube“ im Hardheimer Bereich abgehandelt.
Der Solarpark Bretzingen im Gewann „Fuchsenloch/Ob den Eichelen“ zwischen Bretzingen und Waldstetten sei als „Maßnahme zur Bekämpfung des Klimawandels“ zu bewerten; Vorgaben und Ziele zum Klimaschutz werden berücksichtigt. Wie Marius Bergmann (Ingenieurbüro IFK, Mosbach) bekannt gab, habe gerade die Landwirtschaft –was bei einem solchen Vorhaben bemerkenswert sei – keine Bedenken gehegt. Einstimmig wurden die Stellungnahmen abgewogen, ehe der Entwurf gebilligt und für die Offenlegung freigegeben wurde.
Als klares Bekenntnis zur Energiewende kann auch der Bebauungsplan „Solarpark Schweinberg III“ gelten: Südöstlich Schweinbergs soll eine Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden, was einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfordert.
Nachdem der Vorentwurf der Änderung der Bebauungsplans seine Billigung erfuhr, wurde einstimmig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden bestätigt. Das hat ein weiteres Projekt auf Hardheimer Gemarkung bereits hinter sich: Im Falle des Bebauungsplans „Hafengrube“ (ehemalige Nike-Stellung) führten die eingegangenen Stellungnahmen dann doch zu gewissen Änderungen. Im fraglichen Areal plant die ortsansässige Hollerbach-Gruppe ihre Expansion. Hier soll ein bisher als Mischbaufläche ausgewiesener Teilbereich künftig als Gewerbefläche geführt werden, was im Flächennutzungsplan so festzuhalten sei – auch hier wurden die Stellungnahmen abgewogen, ehe der Entwurf angenommen wurde und seine Freigabe zur Offenlegung erhielt. Das galt auf Walldürner Gemarkung auch dem Bebauungsplan „Agri-PV Neusaß II“. Hier griff eine Änderung: Moritz Lange (Ingenieurbüro IFK) wies auf die von bislang 9,3 auf 8,8 Hektar verkleinerte Fläche hin, die rund einen Kilometer südlich Neusaß liegt. „Im nördlichen Bereich wurde ein kleiner Geländestreifen aus dem Bebauungsplan genommen“, gab er bekannt. Hinweise im Umweltbericht galten etwa dem Waldbestand, dem Grundwasserschutz sowie den Lichtimmissionen; der Abstand zwischen der Fläche und dem Limes sollte laut Landesamt für Denkmalpflege (RP Stuttgart) etwas erhöht werden. In der Kernstadt Walldürn selbst ergab sich eine Änderung im Gewerbe- und Sondergebiet „Spangel“: Zum einen plant das Einrichtungshaus „Wohnfitz“ eine Erweiterung, zum Anderen möchte der Lebensmittelhändler Edeka vom bisherigen, als unzeitgemäß erachteten Standort in der Buchener Straße direkt westlich des „Wohnfitz“-Areals ziehen. „Der Neubau würde Lebensmittel auf 1200 Quadratmetern und Getränke auf 500 Quadratmetern bieten“, informierte Leander Balles. Der Aufstellungsbeschluss zur zweiten Änderung des Flächennutzungsplans 2030 erfolgte einstimmig. Alle vorgestellten Projekte erfuhren ihre einstimmige Genehmigung auch im Sinne des Entwurfs zur jeweiligen 1. Änderung des Flächennutzungsplans 2030. Der jeweils nächste Schritt für alle Vorhaben ist die Billigung der Vorentwürfe; die Freigabe zur Offenlegung, die Abwägung und der Feststellungsbeschluss schließen sich an. ad
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