Gemeinderat Mudau

Keine Spielothek im früheren Penny

Bebauungsplanänderungen standen auf der Tagesordnung. Gremium bewilligt den Vorentwurf zur FNP-Teilfortschreibung „Windkraft“

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L.M.
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Der Mudauer Gemeinderat schloss das Bebauungsplanänderungsverfahren im Gewann „Oberer Sotteich“ ab. © Liane Merkle

Mudau. Vor allem Bebauungsplanänderungen und Fortschreibungen von Flächennutzungsplänen beschäftigte das Gremium in der jüngsten öffentlichen Mudauer Gemeinderatssitzung unter Leitung von Bürgermeister Dr. Norbert Rippberger im Bürgersaal des Mudauer Rathauses.

Zunächst stellte Christoph Müller den Winterdienstplan 2022/23 vor, bei dem der gesamte Fuhrpark des Bauhofs mit Verstärkung über ein Leihfahrzeug sowie die Vertragsunternehmer Marco Scheuermann, Reinhold Galm und Jens Gehrig für einen reibungslosen Ablauf eingeplant sind. Der Plan fand die ungeteilte Zustimmung des Gemeinderats, bevor er dem Abschluss des Bebauungsplanänderungsverfahrens „Oberer Sotteich“ im Bereich des ehemaligen Penny zustimmte. Der Bauantrag des Interessenten, der dort eine Spielothek einrichten wollte, ist inzwischen zurückgenommen und der neue Eigentümer will das Gebäude als Fahrzeugaufbereitung mit Ausstellungshalle nutzen.

Die zweite Änderung des Bebauungsplans „Golfplatz Mudau“ war nach erneuter Offenlegung in einigen Punkten klarstellend ergänzt worden. Doch der Gemeinderat war, aufgrund eines befangenen Großteil des Gremiums, nicht beschlussfähig. Um die Realisierung von Windkraftanlagen im landschaftlich und naturräumlich hochwertigen und sensiblen Planungsraum der Gemeinde Mudau raumverträglich zu steuern wurde es aufgrund des fortschreitenden Klimawandels und des endgültigen Ausstiegs aus der Nutzung der Kernenergie sowie des aktuellen Ukraine-Kriegs notwendig, eine kommunale Flächennutzungsplanung zu erstellen.

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Inzwischen wurden Informationsveranstaltungen in allen Ortsteilen durchgeführt, was man in der letzten Gemeinderatssitzung gefordert hatte. Das Gremium hatte die Vorstellung der Flächenpotenzial- und Standortanalyse des Planungsbüros IFK-Ingenieure aus der letzten Gemeinderatssitzung, ergänzt durch die kommunalen Ausschlussflächen, zustimmend zur Kenntnis genommen und billigte den Vorentwurf zur FNP-Teilfortschreibung „Windkraft“, der für die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung inklusive Abstimmung mit den Nachbargemeinden freigegeben wurde.

Mindestabstände bestimmt

Demnach beträgt der Mindestabstand zu Wohnbau-, sonstige Sonderbau- und zu Mischbauflächen 1000 Meter, zu Wohnnutzungen im Außenbereich 700 Meter, zur Psychosomatischen Klinik Schloss Waldleiningen 1500 Meter, zur Sonderbaufläche Golfplatz 200 Meter. Zu den Freiraumbezogenen Schutzgebietsausweisungen zählen Landschaftsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete Zone III, HQ100-Überflutungsflächen und FFH-Gebiete bei einer Windleitungsdichte von mindestens 250 Watt pro Quadratmeter und der Standortmindestgröße von 20 Hektar. Rippberger war der Meinung, dass dennoch weit über 1000 Hektar an Flächen – überwiegend private – übrigbleiben für Windkraftnutzung, da man sich gegen die Planungen nicht wehren könne, sollte die Bevölkerung doch in Form von Genossenschaften dann auch davon profitieren. Auch für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen hatte das Planungsbüro IFK-Ingenieure aus Mosbach den notwendigen Kriterienkatalog erstellt, der den Planunterlagen vorläufig zustimmte. Die Gemeinderäte sind gespannt, wie die Beurteilungen der Fachbehörden, der Träger öffentlicher Belange und Bürger im nächsten Schritt ausfallen. L.M.

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