Wo kein Kläger, da kein Richter. Nach diesem Motto wurde viele Jahre bei der Anwendung der Unechten Teilortswahl verfahren. Nicht nur in Tauberbischofsheim betrat man damit – bewusst oder unbewusst – stets dünnes Eis. Aber es hielt. Bis 2019.
Seitdem hat es nicht nur ein paar Risse bekommen. Es ist weg. Daher käme es einem kommunalpolitischen Himmelfahrtskommando gleich, würde die Stadt nun weiterhin auf eine Wahlform setzen, die rechtlich nicht sauber abgesichert ist. Das kann man sich nach der Vorgeschichte nicht nur nicht leisten. Es wäre grob fahrlässig, ein derartiges Risiko einzugehen.
Insofern bleibt Stadt und Gemeinderat nach Lage der Dinge nichts anderes übrig, als sich von der Unechten Teilortswahl zu verabschieden. Bei der Vorstellung am Dienstag erweckte jedenfalls kein noch so hinkonstruiertes Modell den Eindruck, als würde es so etwas wie Rechtssicherheit bieten. Aber genau die braucht es nun mal zwingend.
Die Sorgen und Ängste in den Stadtteilen sind absolut verständlich. Wenn aber nicht doch noch ein juristischer Trumpf sticht, muss man der rechtlichen Realität ins Auge sehen. Denn besonders für Tauberbischofsheim gilt: Wo ein Kläger, da ein Richter.
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Fränkische Nachrichten Plus-Artikel Das dünne Eis ist weg
Fabian Greulich zur Diskussion um die Unechte Teilortswahl