Lebensmittelgruppe Suntat

„Baktat“-Markenstreit: Mannheimer Gericht weist Klage ab

Mehr als vier Millionen Euro Schadenersatz wollte eine Erbengemeinschaft vom Unternehmen ihres Onkels Mustafa Baklan erstreiten. Doch im Prozess vor dem Mannheimer Landgericht kam es jetzt anders

Von 
Waltraud Kirsch-Mayer
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Suntat-Zentrale in Mannheim. © Keiper

Mannheim. In dem über Jahre ausgetragenen Rechtsstreit um die Lebensmittelmarke Baktat hatte sich die Erbengemeinschaft eine Entschädigung in Höhe von mehr als vier Millionen Euro erhofft. Doch daraus wird nichts. Die 7. Zivilkammer unter Vorsitz von Thomas Schmidt hat am Mannheimer Landgericht die Klage abgewiesen.

Rückblick: 1986 gründeten fünf Brüder der Familie Baklan in der Türkei einen Einzelhandel. Fünf Jahre später meldete einer der Brüder, Muharrem, das in Deutschland mit einem Mannheimer Supermarkt aktive Unternehmen auf die Marke Baktat an - was übersetzt „Schau, was für ein Geschmack“ bedeutet. Nach Muharrem Baklans Tod 1992 bei einem Autounfall übertrug die Witwe geschäftliche Tätigkeiten den Brüdern ihres Ehemannes. In den Folgejahren baute die BLG Kardesler Lebensmittelhandelsgesellschaft mit dem erfolgreich an der Spitze agierenden Mustafa Baklan eine internationale Gruppe auf - unter dem Namen Baktat.

Söhne von Baktat-Unternehmensgründer fordern Entschädigung

Dafür forderten die drei inzwischen erwachsenen Söhne des verunglückten Unternehmers Entschädigung. Eine solche bekam die Erbengemeinschaft 2017 vom Oberlandesgericht Karlsruhe grundsätzlich zuerkannt. Denn die von der Witwe erteilte Vollmacht erwies sich für die im Jahre 1994 erfolgte Übertragung der Markenrechte als unzureichend. Über die Höhe des Anspruchs hatte das Landgericht Mannheim zu entscheiden. Im Prozess ging es um Markenrechte bis Ende 2017. Denn danach hat das von den Brüdern Mustafa und Kadir Baklan geleitete Unternehmen für mediterrane Lebensmittel die neue Marke „Suntat“ aufgebaut - ein Kunstwort, das sich aus „Sun“ für die Heimatstadt Sungurlu und dem türkischen „Tat“ für Geschmack zusammensetzt.

Baktat-Prozess: Sachverständiger berechnet Geld aus möglichem Lizenzvertrag

Die beauftragte Sachverständige leuchtete gewissermaßen fiktiv aus, wie viel Geld geflossen wäre, wenn man einen Lizenzvertrag abgeschlossen hätte. Da sich beim Tod des Rechteinhabers die Marke Baktat erst im Aufbau befand und kein werbewirksames Image besaß, geht das Gutachten davon aus, dass damals keine am Umsatz orientierte Vereinbarung getroffen worden wäre. Vielmehr hätten sich „vernünftige Verhandlungspartner “ auf eine pauschalierte Lizenzgebühr geeinigt. Und deren Höhe gibt die Sachverständige mit Blick auf die seinerzeitige Situation mit rund 70 000 Euro an - plus Zinsen.

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Bei der Klage spielte eine innerhalb des familiären Firmengeflechts abgetretene Forderung von Dritten in Höhe von 230 000 Euro eine Rolle: Denn diese Summe sollte später von dem erstrittenen Schadensersatz abgezogen werden. Somit sah die Kammer die deutlich darunter veranschlagte Lizenz-Ausgleichszahlung als beglichen an.

Mustafa Baklan erleichtert über Ausgang des Prozesses

Über den Prozessausgang zeigt sich Mustafa Baklan gegenüber dieser Redaktion „sehr, sehr erleichtert“ - auch weil er sich rehabilitiert fühle. Den Vorwurf, er habe sich eine millionenschwere Marke aneignen wollen, habe er als „belastend“ empfunden. Der Rechtsstreit sei nicht nur „schmerzvoll“ gewesen - auch teuer. Millionen Euro habe es gekostet, bereits unter dem Namen Baktat produzierte Lebensmittel mit dem neuen Suntat-Logo umzuverpacken.

Die Lebensmittelhandelsgesellschaft mit der aufgehenden Sonne vertreibt knapp 3000 Produkte in 50 Ländern. Laut eigenen Angaben gibt es in den vierzehn Unternehmen um die 1800 Beschäftigte, davon 100 in Mannheim. Die Firmenzentrale ist in Mannheim-Neckarau.

Freie Autorin

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