Mannheim/Karlsruhe. Im Streit um die Marke „Baktat“ hat der Mannheimer Unternehmer Mustafa Baklan eine Niederlage einstecken müssen: Wie die „Rheinpfalz“ berichtet, wies der Bundesgerichtshof Baklans Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe zurück. Im August vergangenen Jahres hatte das OLG entschieden, dass Mustafa Baklans Firma die Markennamen „Bak“ und „Baktat“ nicht mehr verwenden darf.
Hintergrund ist ein Streit zwischen Mustafa Baklan und der Familie seines verstorbenen Bruders Muharrem Baklan um die Namensrechte. Die Produkte von Mustafa Baklan werden seit dem OLG-Urteil unter dem Namen „Suntat“ verkauft.
Trotz der Abweisung der Beschwerde wird wohl der Familienstreit weitergehen: Die „Rheinpfalz“ zitiert Özgür Baklan, Sohn des verstorbenen Muharrem: „Unser Anspruch wurde jetzt bestätigt, auch auf die Unternehmen in der Türkei. Uns steht jetzt eine Entschädigung bezogen auf die Umsätze der letzten 13 Jahren zu. Wir werden nun darauf drängen und so lange weiterklagen, bis uns eine Entschädigung in Höhe von 35 Millionen Euro zugesprochen wird.“
Als „reine Fantasiesumme“ bezeichnete Carl-Richard Haarmann, der Mustafa Baklan anwaltlich vertritt, die Forderung. „Bislang hat das Gericht festgestellt, dass mein Mandat Schadensersatz zu zahlen hat“, sagte er. Über die Höhe müsse nun in einem weiteren Verfahren entschieden werden. „Das kann sich über Jahre hinziehen“, so der Anwalt weiter.
Reaktion unklar
Ob sein Mandant , wie es die „Rheinpfalz“ berichtet, wiederrum selbst eine Klage auf Entschädigung anstrebe, war Haarmann gestern auf Nachfrage nicht bekannt. Geschäftsführer Mustafa Baklan war gestern aufgrund einer Geschäftsreise für eine persönliche Stellungnahme nicht erreichbar.
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