Erneuerbare Energien

Erweiterung des geplanten Solarparks abgelehnt

Wittighäuser Gemeinderat hält an Richtlinien des mit Grünsfeld erarbeiteten Kriterienkatalogs fest

Von 
Peter D. Wagner
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Der Gemeinderat hat sich für eine stringente Einhaltung der aufgestellten Kriterien für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen ausgesprochen. © Peter D. Wagner

Unterwittighausen. Der Gemeinderat Wittighausen hat sich für eine stringente Einhaltung der aufgestellten Kriterien und Richtwerte für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen ausgesprochen, die in einem Katalog im Rahmen der bestehenden Verwaltungsgemeinschaft mit der Stadt Grünsfeld entwickelt und festgelegt wurden.

Dementsprechend hat das Gremium Wittighausen übereinstimmend bei einer geplanten und stattgegebenen Anlage auf Gemarkung Unterwittighausen eine beabsichtigte Erweiterung abgelehnt, die der betreffende Investor beantragt hatte. In seiner Sitzung im Juni 2023 hatte der Rat dem Bauvorhaben zugestimmt, allerdings mit der Vorgabe, dass gemäß dem Kriterien- und Richtlinienkatalog Areale ab 60 Bodenpunkten aufgrund ihrer hohen Wertigkeit für landwirtschaftliche Nutzungen generell von Freiflächenphotovoltaik zu verschonen seien. Zwar hatte der potenzielle Investor einige Flächen mit einer Ackerzahl von über 60 Bodenpunkten aus seinen Planungen herausgenommen, andererseits versuchte er mit dem jüngsten Antrag, zur Abrundung des Gesamtareals dennoch eine Ausnahme und Ausdehnung auf wenige Flächen mit diesen höheren Ackerrichtwerten zu erreichen.

Ebenfalls grundsätzlich beinhaltet der von beiden Nachbarkommunen erarbeitete und festgelegte Kriterienkatalog zudem, dass die gesteckte Obergrenze für Freiflächenphotovoltaik zwei Prozent der jeweiligen Gemeindefläche betrage, wie es die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg vorsehen. Für Wittighausen bedeutet dies einen maximalen Wert von 65 Hektar.

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Die Berechnungen zeigten hingegen, dass bei Zustimmung durch den Gemeinderat für Flächen mit einer Ackerzahl ab 60 bei dieser Anlage etwa 14 Hektar hinzugekommen wären und damit die Gesamtflächen aller bisher geplanten oder bereits bewilligten Vorhaben das Limit von 65 Hektar weit überschreiten würden.

Mit einer gegebenenfalls in Kauf genommenen Überschreitung der Obergrenze sowohl bei Ackerzahlen als auch der beschlossenen Gesamtfläche wäre jedoch ein Präzedenzfall gegenüber anderen Interessenten geschaffen worden, der die festgelegten Kriterienmöglicherweise hinfällig gemacht hätte, lautete das Hauptargument des Gemeinderates gegen eine Zustimmung und Ausnahmegenehmigung.

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