Gemeinderat

Neun neue Bauplätze für Vilchband auf Weg gebracht

Gremium beschloss den Bebauungsplan für das Wohngebiet „Oberdorf“ in der aktuellen Fassung

Von 
Peter D. Wagner
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Einstimmig beschloss der Gemeinderat Wittighausen den Bebauungsplan für das neue Wohngebiet „Oberdorf“ im Ortsteil Vilchband © Peter D. Wagner

Vilchband. Einstimmig hat der Gemeinderat Wittighausen in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung den Bebauungsplan für das neue Wohngebiet „Oberdorf“ im Ortsteil Vilchband in der aktuellen Fassung als Satzung beschlossen. Zudem wurde das Ingenieurbüro Ludwig Ohnhaus mit der Erschließungsplanung und der Bauvermessung beauftragt.

Ursprünglich hatte der Rat bereits im Mai 2022 einem Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Neubaugebiet Oberdorf“ am Nordostrand des Ortsteils Vilchband gefasst (wir berichteten). Dadurch soll das rund 0,75 Hektar große Areal, das zwischen der Friedhofstraße und der Kreisstraße 2801 von Vilchband nach Unterwittighausen liegt, für die Errichtung von neun Einfamilienhäusern zugänglich gemacht werden.

Nachdem jedoch festgestellt wurde, dass sich unter dieser Fläche archäologische Relikte in damals noch nicht absehbarem Maß und Wert befinden, mussten zum einen erst Baggerarbeiten und Ausgrabungen durchgeführt sowie daher die weiteren Planungen und Arbeitsschritte zurückgestellt werden. Die entstandenen Kosten für die archäologischen Grabungen und Sicherungsmaßnahmen beliefen sich auf rund 100 000 Euro.

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Eine weitere Verzögerung ergab sich aufgrund eines aktuellen Gerichtsurteils, wonach in einem Neubaugebiet eine Bruttowohndichte von 40 Einwohnern pro Hektar erreicht werden müsse. Da in dem Geltungsbereich des Bebauungsplans „Oberdorf“ dieser Wert rechnerisch nicht erreicht würde, wurde nach Rücksprache mit dem Bauamt des Main-Tauber-Kreises und den Gemeinderäten eine südlich gelegene Streuobstwiese aus dem Plangebiet herausgenommen. Durch diese Verringerung der Fläche des Geltungsbereiches konnte ohne andere Modifizierungen eine rechnerisch erforderliche Einwohnerdichte erzielt werden.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, wurde zudem eine erneute Auslegung des geänderten Bebauungsplans sowie damit eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschlossen und durchgeführt. Daraufhin konnte der Rat jetzt den Bebauungsplan endgültig festlegen.

Die Bruttokosten für die gleichzeitig vergebene Erschließungsplanung inklusive Bauleitung belaufen sich auf knapp 88 500 Euro. Davon entfallen rund 37 000 Euro auf Straßenbau, 34 500 Euro auf Kanalbau, 18 000 Euro auf Wasserleitungen und 2000 auf Bauvermessungsarbeiten. Die Ausschreibung und Vergabe der entsprechenden Erschließungsmaßnahmen sollen im Laufe des Jahres erfolgen.

Einhellig abgelehnt hat das Gremium jedoch eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines neuen Wohn- und Geschäftshauses im Ortskern in Unterwittighausen. Dort plant ein lokaler Unternehmer die Schaffung von weiteren Lagerräumen des bestehenden Edeka-Frischemarkts und zweier Wohneinheiten sowie eine Erweiterungsmöglichkeit für die in Nachbarschaft vorhandene Physiotherapiepraxis. Mit dem Neubau würde die Lücke auf dem Areal des früheren und vor einigen Jahren verlagerten Gemeindebauhofs geschlossen werden.

Zwar befürwortet der Gemeinderat grundsätzlich dieses Neubauvorhaben, allerdings wurden die beabsichtigte Gebäudehöhe, die nicht ausreichend geklärte Parkplatzsituation und die fehlende Barrierefreiheit des Praxiszugangs moniert. Gleichzeitig wurde der mögliche Investor zur Nachbesserung der bemängelten Punkte aufgefordert.

Bei zwei Neinstimmen hingegen bewilligt wurde eine Bauanfrage eines Landwirts zur Errichtung einer Maschinenhalle mit Rinderstall und circa zehn Pferdeboxen sowie eines zweistöckigen Wohnhauses mit Nebengebäude auf Gemarkung Unterwittighausen.

Das Bauvorhaben befindet sich außerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung Langenmühle-Mühlberg auf einem nicht erschlossenen Grundstück.

Obgleich Bürgermeister Wessels seine Bedenken geäußert hatte, dass das vorgesehene Projekt gegen geltendes Baurecht verstoßen würde, erteilte der Rat nach längeren Diskussionen und Beratungen mehrheitlich sein Einvernehmen. Klargestellt wurde jedoch, dass der Bauherr die Kosten sowohl für die Bebauungsplanung als auch Erschließungsmaßnahmen tragen müsste, sofern das Landratsamt als zuständige Behörde die erforderliche Genehmigung für das Bauvorhaben geben würde.

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