Amtsgericht

Weiterer Täter im Drogenfall verurteilt

Kammer lässt Milde walten

Von 
Alfons Göpfert
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Wertheim. Wegen Ankaufs von und Handels mit Marihuana und unerlaubten Aufputschpillen in fünf Fällen verurteilte das Amtsgericht Wertheim einen 24-jährigen Mann aus der Main-Tauber-Stadt zur Gesamtstrafe von neun Monaten haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Dieser Fall steht im Zusammenhang mit dem bereits vor dem Landgericht Mosbach zu vier Jahren Haft verurteilten Täter und einem weiteren vor dem Amtsgericht verhandelten Fall (wir berichteten).

Während der Verhandlung wurde bekannt, dass der Angeklagte unter erheblichen psychischen Problemen leide und schon früher wegen Drogendelikten Strafen erhalten hatte. In der Begründung hieße s, dass es sich um „kleinere Fälle“ gehandelt habe und der aktuell verhandelte Fall des Ankaufs und Handels mit Marihuana „nicht ganz schwerwiegend“ sei. Aus diesem Grund setzte die Richterin die neun Monate zur Bewährung aus.

Die Telefonüberwachung war im Verlauf von polizeilichen Ermittlungen gegen den berits verurteilten Täter wegen Verdachts des Handels mit Drogen erfolgt. Dieser erhielt vom Landgericht Mosbach eine Haftstrafe von vier Jahren, durfte aber inzwischen ins Bezirkskrankenhaus für Forensische Psychiatrie nach Lohr wechseln. Durch dessen telefonische Überwachung durch die Polizei wurden zwei seiner Drogenabnehmer bekannt. Es gab Verhandlungen beim Amtsgericht Wertheim, zeitlich direkt nacheinander, und die bayerische Polizei musste den Täter aus Lohr als geladenen Zeugen nur ein Mal nach Wertheim bringen.

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Er verweigerte jeweils die Aussage, obwohl sein Verfahren abgeschlossen ist. doch die TKÜ-Protokolle reichten als Beweis. Für die Staatsanwaltschaft und das Gericht bewiesen die vorgelegten Protokolle der Telefonüberwachung eindeutig die Straftat.

Im aktuellen Fall machte der Beschuldigte der Referendarin der Staatsanwaltschaft und der Richterin laut schreiend Vorwürfe, die Anklage stimme nicht, er habe schon Selbstmordversuche hinter sich, und trotzdem verfolge man ihn. Er steiß Beleidigungen und Drohungen aus und wollte den Sitzungssaal verlassen. Daran hinderte ihn der Justizdienst.

Ein Kriminalbeamter berichtete über die einzelnen Delikte zwischen Februar und März 2022. Auszüge aus den Überwachungsprotokollen und den Akten wurden vorgelesen.

Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen der einschlägigen Vorstrafen neun Monate Haft ohne Bewährung, ging aber davon aus, dass der Angeklagte erhaltenen Drogen wahrscheinlich überwiegend zum Eigenbedarf brauchte.

Das Gericht bestimmte als Bewährungsauflage 100 Stunden gemeinnützige Arbeit, Drogentests und Gespräche bei der Drogenberatung. Wie er sein Leben führe, liege in erster Linie bei ihm, sie wolle aber, dass er es in den Griff bekomme, so die Richterin zum Angeklagten. Trotz fehlender Einsicht des Täters verhängte die Richterin aus diesem Grund nur eine Bewährungsstrafe.

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