Wertheim. Durch Vermittlung des Arbeitsamts in einer gemeinnützigen Einrichtung in Wertheim wurde ein 35-jähriger Mann ausgebildet und beschäftigt. Während des Dienstes war er plötzlich nicht mehr einsatzfähig und wirkte auf Kollegen „wie berauscht“. Man fand bei ihm eine „verdächtige Substanz“ und rief die Polizei.
Wegen unerlaubten Besitzes von 8,79 Gramm Marihuana verwarnte jetzt das Amtsgericht Wertheim den verheirateten Vater zweier minderjähriger Kinder und stellte eine Strafe von 20 mal 50 Euro unter Vorbehalt. Der Beschuldigte muss aber 800 Euro Buße an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Der Mann kam 2016 aus Syrien nach Deutschland, spricht beide Sprachen „perfekt“ und bemüht sich, hier „Fuß zu fassen“. Seit dem Vorfall im März ist er nicht mehr in der Wertheimer Einrichtung tätig, sondern kümmert sich bei einer kommunalen Einrichtung um Flüchtlinge.
Der Vorfall mit anschließender Aufnahme in der Psychiatrie Lohr mündete in einen auf Antrag der Staatsanwaltschaft ergangenen Strafbefehl, der eine Geldstrafe vorsah. Dagegen legte der Beschuldigte Einspruch ein. Er blieb aber der Verhandlung fern und ließ sich von einem Anwalt vertreten.
Der Verteidiger machte Angaben zur Person und zur Sache. Demnach fühle sich der Angeklagte wegen seines damaligen psychischen Ausnahmezustands nicht schuldig. Von einer „posttraumatischen Belastungsstörung“ durch die Situation in der Heimat und die Flucht war die Rede. Bei einer Geldstrafe würde er den Arbeitsplatz verlieren.
Ein damaliger Kollege berichtete, der Angeklagte habe von privaten Problemen und solchen durch den Dienst gesprochen. Auch die Staatsanwaltschaft ging von eingeschränkter Schuldfähigkeit aus. Zahlt der Angeklagte die Buße und hält sich künftig straffrei, wird die Strafe von 1000 Euro erlassen.
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