Amtsgericht

Amtsgericht Wertheim: Schwierige Beweisaufnahme

Ein wegen Drogen und anderer Delikte in 2018 zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren Verurteilter hatte jetzt in einer Verhandlung beim Amtsgericht Wertheim die Befürchtung, dass er erneut ins Gefängnis muss.

Von 
Alfons Göpfert
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+++ dpa-Bildfunk +++ © Gregor Fischer

Wertheim. So bestritt der 26-Jährige aus der Main-Tauber-Stadt von den 14 Anklagepunkten zunächst einen Großteil und meinte beispielsweise, es war nicht „Cola“ (Kokain) sondern Cali Weed, ein Cannabis Produkt mit höherem THC-Gehalt. Es deutete sich eine zeitaufwendige Beweisaufnahme zur Bestätigung der letzten Details an, „eher eine Aufgabe fürs Schöffen- oder Landgericht“. Die Einzelrichterin bat die Referendarin der Staatsanwaltschaft und den Verteidiger zu einem Rechtsgespräch, und anschließend beriet sich der Anwalt mit dem Beschuldigten. Dieser gestand nun zwölf Punkte. Er erhielt wegen gewerbsmäßigem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in neun und Erwebs in drei Fällen erhielt er eine Strafe von 23 Monaten, unter Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.

Das Marihuana, jeweils 30 bis 100 Gramm, knapp zehn Euro je Gramm, das Amphetamin für 200 Euro und die drei Gramm Kokain kaufte der Angeklagte zwischen Februar und April 2022 von einem Mann aus dem Raum Wertheim. Dieser Mann stand unter Verdacht der Kripo, und seine Telefongespräche wurden aufgezeichnet. So kam man auf Kunden, Stoffart, Mengen und Preise, eine aufwendige Puzzlearbeit des Kripobeamten. Bei aktuellen Verhandlung war der Mann als Zeuge geladen. Er erhielt, wie er berichtete, vom Landgericht Mosbach eine Strafe von vier Jahren, wechselte aber inzwischen ins Bezirkskrankenhaus für Forensische Psychiatrie nach Lohr. Er wurde von dort gebracht, und sagte bereits bei der Zeugen-Belehrung: „Ich sage nichts.“

Szeneübliche Decknamen

Weiter wäre in der Beweisaufnahme zu klären gewesen, bezeichnen die bei den Telefongesprächen verwendeten Decknamen auch wirklich das, was sie in der Szene üblicherweise bedeuten: Essen = Marihuana, Cola = Kokain, Schein = 100 Euro. Ansatzpunkt für den Verteidiger war auch, wurden die vereinbarten Drogen tatsächlich übergeben. Der Angeklagte konsumierte nach eigenen Angaben zur Tatzeit täglich fünf bis sechs Gramm Cannabis gegen Depressionen, inzwischen halte er sich von Drogen fern. Das bestätigen Drogentests und die Suchtberatung. Mit seiner Freundin hat er eine Familie gegründet, ist Angestellter und verdient in einem Nebenjob dazu.

Für die Staatsanwaltschaft überstiegen die gekauften Drogenmengen den Eigenkonsum, hervorzuheben sei aber die günstige Sozialprognose. Auch der Verteidiger räumte den Vorwurf des Handeltreibens ein. Die Richterin bestimmte als Auflagen eine Buße in Höhe von 1000 Euro sowie nicht angekündigte Aufforderungen zu Drogentests auf eigene Kosten.

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