Wertheim. Dass sein niederländischer Führerschein seit 2018 abgelaufen war, hielt einen Kleinunternehmer nicht davon ab, weiterhin mit seinem Auto herumzufahren. Dabei wurde er mehrfach von der Polizei erwischt und auch mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bestraft.
Jetzt musste sich der 57-Jährige wegen des selben Delikts erneut verantworten. Vor dem Amtsgericht Wertheim ging um zwei Fälle aus September 2022 und Februar 2023. Das Amtsgericht verhängte eine Strafe von drei Monaten, setzte diese allerdings gegen Zahlung von 500 Euro an den Bezirksverein für soziale Rechtspflege (Hilfe für Straffällige) zur Bewährung aus.
Nach all den Vorfällen ist der Mann bei Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht, dem Amt für öffentliche Ordnung Wertheim sowie der Führerscheinstelle des Landratsamts gut bekannt.
Im Februar hatte ihn die Polizei in Bestenheid aus dem fließenden Verkehr zur Kontrolle herausgewunken. Der ermittelnde Beamte wertete im Anschluss auch gespeicherte Fotos vom September aus, die zwischen Wertheim und Eichel wegen Geschwindigkeits-Überschreitung aufgenommen worden waren. Vermutlich zahlte damals der Angeklagte das Bußgeld ohne Einspruch, und die Straftat fiel nicht auf.
Das deckt sich mit seinen Angaben jetzt in der Verhandlung, manchmal sei der Ablauf des Führerschein unbemerkt geblieben. Weiter sagte der geständige Mann, seit Februar lasse er sich von einer anderen Person fahren. Die Richterin erklärte wegen der Befürchtung, der Angeklagte fahre gleich wieder, habe sie an eine Strafe ohne Bewährung gedacht. Seine Äußerungen in der Verhandlung und, da sein Lebensunterhalt vom Gewerbe abhänge, hätten sie umgestimmt.
Die Angelegenheit mit der Justiz endete für den Mann erträglich, und die Auflage ist zu meistern. Problem bereitet die Erlangung eines deutschen Führerscheins. Nach seinem diesbezüglichen Antrag verlangte das Landratsamt, wohl wegen der Vorgeschichte, eine Medizinisch-Psychologische-Untersuchung. Bei dieser fiel der Mann durch. goe
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