Bürgerspital

„Freiwillige Beteiligung kommt nicht in Betracht“

Bürgermeister Klaus Thoma will Situation mit Stadt Wertheim erörtern. Details zur Ablehnung des Landratsamts Main-Spessart für finanzielle Unterstützung

Von 
Gerd Weimer
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Wertheim/Main-Spessart-Kreis. Die Entscheidung der bayerischen Kommunalaufsicht, den Nachbargemeinden Kreuzwertheim, Hasloch und Schollbrunn eine finanzielle Unterstützung für das Bürgerspital Wertheim zu untersagen, sorgte für Fassungslosigkeit und Wut bei den Besuchern des Neujahrsempfangs jenseits des Mains.

Klaus Thoma, Bürgermeister von Kreuzwertheim, konnte sein Unverständnis auf Anfrage der FN auch zwei Tage danach kaum in Worte fassen, sprach von einer „absurden Entscheidung“, die möglicherweise juristisch nachvollziehbar sei, aber nicht der Lebenswirklichkeit im Grenzgebiet entspreche. Man könne eigentlich bei der medizinischen Versorgung „für den ländlichen Raum gegen den Trend etwas erreichen“, werde aber nun ausgebremst.

Thoma gab zu Bedenken, dass der Landkreis Main-Spessart von den Gemeinden finanziert werde, die er jetzt im Regen stehen lasse. Thoma strebt jetzt weitere Gespräche mit der Stadt Wertheim an, um die Situation zu erörtern. Die Kreuzwertheimer könnten eventuell über den Förderverein des Krankenhauses durch Spenden unterstützten. Die Bevölkerung der Marktgemeinde stehe jedenfalls weiter hinter Entscheidung des Gemeinderats, eine Unterstützung zu ermöglichen.

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Der Haslocher Bürgermeister Wolfgang Haarmann reagiert ebenfalls enttäuscht. Bei einer Bürgerversammlung im November hätten die anwesenden Einwohner klar signalisiert, einen finanziellen Beitrag der Gemeinde zu billigen. Am Donnerstag werde der Gemeinderat nun beraten, wie es weitergeht.

Thea Kohlroß, Bürgermeisterin von Schollbrunn, will sich ebenfalls mit dem Kommunalparlament beraten und bedauert die Entscheidung der bayerischen Behören außerordentlich. Im Februar werde es eine öffentliche Sitzung geben.

Das siebenseitige Schreiben des Landratsamts Main-Spessart, das den Fränkischen Nachrichten vorliegt, gleicht einem ausführlichen Gesetzeskommentar und ist gespickt mit dutzenden Pragraphen. Zu Beginn heißt es, man verkenne nicht den „öffentlichen Druck, der auf der Marktgemeinde Kreuzwertheim liegt“ und lasse diesen bei der Betrachtung nicht außen vor.

Die Behörde weist aber daraufhin, „dass der Neubau des Klinikums Main-Spessart zum Fortbestand einer guten stationären Gesundheitsversorgung im Landkreis ebenso beitragen wird wie die durch den Landkreis Main-Spessart im Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Würzburg initiierte und bereits beschlossene Verstärkung der Notfallversorgung durch die Stationierung eines weiteren RTW in Marktheidenfeld“. Auf die 30 Kilometer Entfernung der Lohrer Klinik und die dafür notwendige Zeit wird hingegen nicht eingegangen.

„Ein irgendwie geartetes Engagement des Marktes Kreuzwertheim“ sei jedenfalls „mit der kommunalrechtlichen Kompetenzverteilung unvereinbar und somit rechtswidrig“. Es bestehe „zum einen keine gemeindliche Kompetenz wie vorgebracht im Rahmen der gemeindlichen Allzuständigkeit, weil es sich bereits nicht um eine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft handelt“, heißt es weiter. Zudem scheitere die Zuständigkeit der Gemeinde daran, dass der Betrieb von Krankenhäusern eine Pflichtaufgabe des Landkreises sei und von diesem auch erfüllt werde. „Eine freiwillige Beteiligung der Gemeinden kommt daneben nicht in Betracht“, stellt das Landratsamt seine juristische Auffassung klar.

„Die freiwillige Betätigung einer kreisangehörigen Gemeinde in einer Aufgabe, die dem Landkreis zugewiesen ist und die dieser auch erfüllt, ist nicht möglich“, heißt es dazu im Detail. „Es besteht eine grundsätzliche Aufgabentrennung zwischen Landkreisen und Gemeinden. Gemeinsame Zuständigkeiten bestehen nur, soweit sie gesetzlich angeordnet sind. Besteht eine spezialgesetzliche Aufgabenzuweisung zugunsten der einen Gebietskörperschaft, so muss in der Regel davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber diese Zuständigkeit nicht zugleich auch der anderen Gebietskörperschaft zugestehen wollte“, wird eine Entscheidung des VGH München zitiert.

Bei knapp 4000 Einwohnern des Marktes Kreuzwertheim könne zudem ein Krankenhaus, das zumindest bisher etwa 75 000 Menschen versorgte, „keinesfalls auch nur annähernd überwiegend der Versorgung der Gemeindebürger dienen“. Entsprechend fehlten Rechtsgrundlage und Zuständigkeit, um sich an einem Defizitausgleich zu beteiligen.

Deshalb sei der Beschluss des Marktgemeinderates vom November „rechtswidrig“ und dürfe nicht vollzogen werden. Der Beschluss müsse bis Ende Januar aufgehoben werden. Bilder:FN-Archiv: Schwarz

Redaktion Reporter Wertheim

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