Justiz prüfte hunderte Fälle

Cannabisgesetz: Jugendrichter lässt zwei Verurteilte frei

Das Amtsgericht ist für die JVA Adelsheim zuständig. Zwei Häftlinge profitierten von der Amnestie-Regelung.

Von 
Gerd Weimer
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Beim Amtsgericht Adelsheim mussten hunderte Akten geprüft werden. © Stefan Puchner/dpa

Odenwald-Tauber. Was die Amnestie-Regelung des Cannabisgesetzes angeht, gibt es beim Amtsgericht Adelsheim eine besondere Situation. Wie Katja Heim, Pressesprecherin des Landgerichts Mosbach, auf FN-Anfrage mitteilt, ist der dortige Jugendrichter zuständig für die Vollstreckung der Jugendstrafen aller Insassen der Justizvollzugsanstalt Adelsheim. Er musste 469 Vollstreckungshefte einzeln prüfen, ob in den zu vollstreckenden und in den einbezogenen Urteilen Schuldsprüche enthalten sind, die unter die Amnestie-Regelung fallen können.

Umfangreiche Akten

Laut Katja Heim handelte es sich teilweise um sehr umfangreiche Akten, da bei Jugendstrafen vorausgegangene, noch nicht erledigte Verurteilungen in die Strafe einbezogen werden. In 50 bis 60 Fällen war die Amnestie-Regelung relevant. Für zwei Verurteilte wurde die Entlassung aus dem Vollzug angeordnet.

In den übrigen Fällen prüfen jetzt die Gerichte, welche das Urteil gefällt haben, ob die Jugendstrafe zu reduzieren ist. Die Prüfung von Straferlassen erzeugte eine „zeitliche Zusatzbelastung im richterlichen Bereich von geschätzt einer Stunde je Arbeitstag und im Unterstützungsbereich von geschätzt einer halben Stunde je Arbeitstag“, so Katja Heim. Die Arbeit des Vollstreckungsleiters sei damit noch lange nicht abgeschlossen: „In den nächsten Wochen und Monaten wird der Rücklauf von den Gerichten erwartet, deren Entscheidungen dann umgesetzt werden müssen.“

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Keine strafrechtliche Verfolgung von Jugendlichen

Auch bei den weiteren Gerichten des Landgerichtsbezirks mussten die Jugendrichter als Vollstreckungsleiter die bei ihnen laufenden Vollstreckungsverfahren händisch darauf hin durchsehen, ob eine Verurteilung wegen Besitzes von Cannabis zugrunde liegt. Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis sind für Minderjährige weiterhin verboten. Werden sie mit Cannabis erwischt, bleibt eine strafrechtliche Verfolgung aus. Die Polizei muss allerdings die Eltern informieren und in schwierigen Fällen die Jugendämter einschalten. Minderjährigen Konsumenten soll die Teilnahme an Interventions- und Präventionsprogrammen angeboten werden. Wer mit der Droge handelt, macht sich weiter strafbar. 

Redaktion Reporter Wertheim

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