Gemeinderat

Werbacher Bürger sollen von Freiflächen-PV-Anlagen profitieren

Kriterienkatalog beinhaltet 25 Prozent-Abgabe an Kommune

Von 
Heike Barowski
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In Werbach werden die Bürger in Zukunft von der Errichtung solcher Freiflächen-Photovoltaikanlagen profitieren. So sollen unter anderem 25 Prozent der Pacht an die Kommune fließen, die damit einen Sozialfond bestücken will. © DPA/Pleul

In Zeiten der Energiekrise werden immer mehr Freiflächen-Photovoltaikanlagen errichtet. Damit dies geordnet geschieht und vor allem die Bevölkerung davon profitieren kann, verabschiedete der Werbacher Gemeinderat jetzt einen Kriterienkatalog.

Werbach. „Alle Bürger in der Nähe von Freiflächen-Photovoltaik müssen diese Anlagen anschauen, haben aber nichts davon. Das ist doch nicht richtig“, sagte Michael Zwingmann (Aktive Bürger). Er spielte damit auf den Punkt zwölf im erarbeiteten Kriterienkatalog für die Errichtung solcher Anlagen an.

In diesem Katalog ist unter anderem festgehalten, dass die Verpächter der Grundstücke die Kommune mit einem Anteil von 25 Prozent an der vereinbarten Pacht beteiligen. Diese Gelder werden nicht in den Haushalt der Kommune einfließen, sondern eine Art Sozialfond bilden, der für Vereinsarbeit bereitstehen soll. Beispielsweise könne aus diesem Fond einkommensschwachen Familien der Vereinsbeitrag erlassen werden. Hauptsächlich sollen die Vereine in den Orten davon profitieren, in deren Nähe diese Anlagen errichtet werden, erklärte Bürgermeister Ottmar Dürr am Dienstagabend in der Gemeinderatssitzung.

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Notwendig geworden ist der Kriterienkatalog, weil die Kommune an der Energiewende weiter teilhaben will, aber ihre Bürger eben auch direkten Vorteil davon haben sollen. Dies wird bereits in der Präambel des Katalogs deutlich.

„Die festgelegten Kriterien sollen die Akzeptanz der geplanten Maßnahmen in der Bevölkerung sicherstellen und weite Bereiche der Dorfgemeinschaft an den Erträgen teilhaben lassen“, heißt es da.

16 Punkte-Katalog

Insgesamt umfasst der Katalog für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen 16 Punkte und eine Schlussbemerkung. Festgelegt ist darin unter anderem die maximale Größe einer Anlage mit 25 Hektar.

Laut Katalog sollen vorrangig Anlagen genehmigt werden, die mittels Bürgerbeteiligung finanziert werden. Vom Betreiber der Anlage wird eine Abgabe an die Kommune in Höhe von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom erhoben.

Die endgültige Entscheidung über den Antrag zum Bau einer Freiflächen-PV-Anlage bleibt laut Katalog dem Gemeinderat vorbehalten und soll sich am Votum des jeweiligen Ortschaftsrats orientieren. Im Katalog ebenfalls verankert: Sämtliche Anlagen unter Beteiligung der „Bürgerenergie Werbach & Co KG“ zu entwickeln und zu betreiben sind.

Zwei weitere Windräder

Die Werbacher Ratsmitglieder halten in Zeiten der Energiekrise und der Energiewende diesen Katalog für notwendig. „Die Gemeinde Werbach nimmt in Sachen regenerativer Energie eine starke Rolle ein“, betonte Dürr. Bislang stehen auf der Gemarkung der Kommune zwölf Windkraftanlagen. Zwei weitere Anlagen sollen demnächst nahe Wenkheim dazukommen.

„Anfragen, solche Anlagen zu errichten, werden in Zukunft verstärkt auf uns zukommen. Die Belastung durch die Optik und die Nähe müssen ausgeglichen werden. Die Gelder der Windkraftanlagen gehen nach Stuttgart und Hamburg und irgendwann nach Kuwait. Und die Leute vor Ort haben gar nichts davon, außer diese Anlagen anzuschauen“, so Albrecht Rudolf (Unabhängige Bürgerliste).

Er bezeichnete die Teilhabe als ungewöhnlich und erfreulich. Rudolf ist sich sicher, dass über die Beteiligung und die Ausschüttung über den sogenannten Sozialfond die Akzeptanz solcher Anlagen bei den Bürgen deutlich steigen wird.

„Es ist ganz wichtig, dass die Menschen, die die Belastung durch die Anlagen haben, auch etwas davon haben. Sicher wird die Maßnahme in Wenkheim für Unmut sorgen. Deshalb muss man zu einer Lösung kommen, die für alle verträglich ist“, sagte Ratsmitglied Philipp Bopp (UBL).

Der Kriterienkatalog wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.

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