Energiewende

Solaranlagen auf den Dächern in Wertheims Altstadt möglich

Eigentümer von historischen Gebäuden können Anträge zum Bau von PV-Anlagen einreichen. Jeder Fall wird einzeln überprüft

Von 
Heike Barowski
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Von der Wertheimer Burg aus bietet sich ein „Postkartenblick“ über die Altstadt. In Zukunft können auf den Dächern der historischen Gebäude Solar- und Photovoltaikanlagen errichtet werden, wenn es statisch möglich ist und nach Einzelfallprüfung vor allem die Denkmalschutzbehörden ihr Okay geben. Die Verwaltung will diesen Bauvorhaben nicht im Weg stehen und diesbezüglich die geltende Altstadtsatzung überarbeiten. © Birger-Daniel Grein

Solar- oder Photovoltaikanlagen sucht man auf den Dächern der schützenswerten Wertheimer Altstadt bisher vergebens. Doch das soll sich nun ändern.

Wertheim. Ensembleschutz, Denkmalschutz und Altstadtsatzung sind in der historischen Wertheimer Altstadt bei baulichen Veränderungen maßgeblich zu berücksichtigen. Der Bau von Photovoltaik- und Solaranlagen auf den Dächern bildet da keine Ausnahme. Doch auch die Eigentümer der historischen Gebäude sollen von der Energiewende partizipieren.

Im Ausschuss notiert

Das Gewerbegebiet Almosenberg soll oberhalb des Hotels in Richtung Klettergarten um 13 Hektar erweitert werden. Die dafür notwendigen Planungen wird das Büro Arz aus Würzburg für rund 409 000 Euro erbringen. Die Bauarbeiten sollen im Frühjahr 2024 beginnen und werden zwei Jahre dauern.

Der Sportplatz in Urphar/Lindelbach soll eine Flutlichtanlage erhalten. Der Auftrag für die Bauarbeiten und die Beleuchtungsanlage erhielt die Firma Birkholz aus Mondfeld zum Preis von 180 000 Euro. hei

Nach einem fraktionsübergreifenden Antrag auf Überarbeitung der Altstadtsatzung bekundeten die Mitglieder des Bauausschusses am Montagabend ihren politischen Willen, dass der Bau solcher Anlagen nach Überprüfung des jeweiligen Einzelfalls möglich sein soll. Der Weg bis zur einstimmigen Empfehlung an den Gemeinderat war allerdings lang und holprig.

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Thomas Dankowski ist der neue Referatsleiter für Bauordnungsrecht. Er stellte dem Ausschuss des Wertheimer Gemeinderats den aktuellen Sachstand vor. Dankowski wies darauf hin, dass die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, bereits im Juli bekannt gab, dass die obere Denkmalschutzbehörde des Landes neue Leitlinien erlassen habe, die eine solche Installation auf historischen Gebäuden erleichtern sollen. Bedingung für einen positiven Bescheid sei jedoch, dass sich die Anlagen möglichst flächenhaft und farblich ihrer Umgebung anpassen.

Anlagen grundsätzlich zulässig

Mehrfach betonten Dankowski und Baudezernent Amin Dattler, dass Eigentümer eines Gebäudes in der Altstadt relativ komplikationslos Anträge für die Errichtung einer Photovoltaik- oder Solaranlage stellen können und jeder Antrag im Einzelfall geprüft wird. Berücksichtigt werden dabei die Einhaltung des im Bereich der Altstadt geltenden Denkmalschutzgesetzes, der Ensembleschutzsatzung, der Altstadtsatzung und der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung. Mit Nachdruck wiesen Dankowski und Dattler darauf hin, dass in aktuell gültigen der Altstadtsatzung absolut keine Aussagen zum Bau von PV- und Solaranlagen getroffen wurden und somit derartige Anlagen grundsätzlich zulässig sind.

In einem Übersichtsplan zur Altstadtsatzung sind die Gebäude in dem Areal in verschiedene Kategorien unterteilt. So ist beispielsweise die Fürstliche Hofhaltung (Sitz der Verwaltung) ein Denkmal von besonderer Bedeutung. Hier ist die Errichtung einer Anlage nur schwer möglich. Weniger schwierig wird es bei einer baulichen Anlage (Amtsgericht in der Grabenstraße) oder einem erhaltenswerten Gebäude (ehemalige Sparkasse). Kaum Probleme dürften Hausbesitzer haben, deren Gebäude nicht in eine der drei Kategorien fällt. Allerdings greift hier die Ensembleschutzsatzung, die eine Auswirkung auf das gesamte Umfeld bewertet.

Liegt ein Antrag auf Bau einer Anlage in der Altstadt vor, würde die untere Denkmalschutzbehörde jeweils das Referat Stadtplanung und das Landesamt für Denkmalpflege um Stellungnahmen bitten. Auch soll eine Vorortbegehung stattfinden, bevor der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird. Das „Zünglein an der Waage“ ist nach der Willensbekundung der Gemeinde zum Ausbau von PV-Anlagen auch in der Altstadt somit das Landesamt für Denkmalschutz. Selbst nach abschlägigem Bescheid bestünde immer noch die Möglichkeit des Einspruchs durch den Eigentümer. Hat die Stadt jedoch eine andere Meinung als die obere Denkmalschutzbehörde, geht der Fall zur Entscheidung an das Regierungspräsidium. Wie Dattler bekannt gab, sind seit Juli bereits vier Anfragen oder Anträge von Wertheimer Hauseigentümern gestellt worden.

Zögerliches Vorgehen moniert

Songrit Breuninger (Freie Bürger Wertheim) wies auf den enormen Handlungsdruck hin und monierte, dass eine Beteiligung der Hausbesitzer, die keine Anlage errichten können, an Freiflächenanlagen geschaffen werden solle. Für Axel Wältz (CDU) ist das Vorgehen der Stadtverwaltung zu zögerlich. Er hatte bereits eine Überarbeitung der Altstadtsatzung erwartet.

Für Patrick Schönig (SPD) scheint die Debatte „aus der Zeit gefallen“. Er verwies darauf, dass Geschichte nichts Statisches sei und man auch von der Postkartenansicht der Altstadt in heutiger Zeit abrücken müsse.

Maria-Elisabeth Teicke (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte dafür, die Grenzen der historischen Altstadt und damit den Wirkungsbereich der Altstadtsatzung und der Ensembleschutzsatzung zu verkleinern. „Darüber können wir gern diskutieren, ob die Grenzen heute noch so zu bewerten sind. Aber ich weiß nicht, ob das zielführend ist“, entgegnete Baudezernent Armin Dattler. Am Ende der Diskussion nahm Teicke Abstand von einem Antrag.

Ingo Ortel (SPD) stellte die Frage nach einer Bezuschussung bei höheren Auflagen, wie farblich angepassten Anlagen. Diese würde es jedoch nicht geben.

Diskutiert wurden im Gremium auch Einzelfälle, wie die des ehemaligen Sparkassengebäudes und des Förtsch-Hauses. Letzteres sollte abgerissen werden, bleibt im Bestand, aber es kann trotzdem, aufgrund seiner besonderen Bedeutung, keine Anlage auf dem Dach montiert werden. Für die Ratsmitglieder ist dies nicht nachvollziehbar. Im Fall der Sparkasse ist sich Dattler sicher, dass nach Einzelfallüberprüfung eine Anlage auf dem Dach zulässig sein könnte.

Durch den Einwurf des Altstadtbeirats Eberhard Feucht wurde eine Debatte um die letztendliche Entscheidungsbehörde angefacht. Am Ende war man sich im Ausschuss einig, dass ein klarer politischer Wille besteht, auf den Dächern in der Altstadt die Errichtung von Solar- und PV-Anlagen zu ermöglichen. Auch befürworte man die vom Ministerium erlassene Erleichterung zur Genehmigung dieser Anlagen und beauftragt die Verwaltung, diese Leitlinien anzuwenden. Zugleich soll die Verwaltung die Altstadtsatzung in Bezug auf die Errichtung von PV- und Solaranlagen überarbeiten.

Am Montag, 24. Oktober, wird der Gemeinderat über diese Empfehlung aus dem Bauausschuss abstimmen.

Redaktion Im Einsatz für die Lokalausgabe Wertheim

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