Werbach. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) erklärte mit seinem Urteil im Juli 2022 die Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim für ungültig, weil die Sitzverteilung nicht rechtskonform gewesen sei.
Alle Gemeinden, welche die unechte Teilortswahl anwenden, sind deshalb gehalten, die Kriterien dafür zu überprüfen. Dabei muss, wie Bürgermeister Georg Wyrwoll sagte, das Verhältnis der Zahl der Sitze im Gemeinderat der Einwohnerzahl des Ortes im Verhältnis entsprechen. Nach dieser Vorgabe wäre ein Vertreter pro 200 Einwohner zu wählen.
Brunntal überrepräsentiert
In Brunntal ist aktuell ein Vertreter bei rund 100 Einwohnern zurzeit im Amt. Damit ist dieser Ortsteil überrepräsentiert, während Werbach mit fünf Vertretern zu wenig Sitze im Gremium bekleidet.
Als Konsequenz daraus wird sich bei der kommenden Gemeinderatswahl eine Veränderung ergeben. So wird das Gremium aus künftig 16 statt wie bisher aus 15 Ratsmitgliedern bestehen. Wenkheim (640 Einwohner) wird drei Vertreter, Gamburg (600 Einwohner) drei Vertreter und Niklashausen (400 Einwohner) zwei Vertreter im Gemeinderat haben.
Werbachhausen (250 Einwohner) und Brunntal (100 Einwohner) werden künftig gemeinsam „veranschlagt“ und können zusammen zwei Vertreter im Gremium haben. In Werbach sind derzeit 1300 Einwohner gemeldet. Auf den Hauptort entfallen somit folgerichtig sechs, statt wie bisher fünf Sitze.
Teilortswahl wird bleiben
Diese Änderung muss in der Hauptsatzung erfasst werden. Der Gemeinderat stimmte der Änderung einhellig zu.
Wie Bürgermeister Georg Wyrwoll mitteilte, gebe es derzeit keine Bestrebungen, die unechte Teilortswahl abzuschaffen, weil über diese Art der Sitzverteilung ein guter Kontakt auch zu kleinen Orten gegeben sei.
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