Die Wahllisten stehen. Die Parteien und Wählervereinigungen haben einen wahren Kraftakt bewältigt, um Kandidaten zu finden oder alte Kämpen zum Weitermachen zu bewegen. „Eingebrockt“ hat ihnen das ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 19. Juli, das die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 4. August 2021 bestätigte. Im Kern heißt das: Die Kommunalwahl in
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