Boxberg/Kupprichhausen. Zwei wichtige Zukunftsentscheidungen für die Stadt Boxberg standen auf der Tagesordnung des Gemeinderates bei seiner Sitzung am Montag im Dorfgemeinschaftshaus in Kupprichhausen. Zum einen war es die Grundsatzentscheidung über das künftige Wahlsystem bei der Kommunalwahl 2024 in der Stadt Boxberg und zum zweiten die Zustimmung zum Kriterienkatalog für den Bau und Betrieb von Freiflachen-Photovoltaikanlagen (siehe gesonderter Bericht).
Dass es sich hierbei um brisante Themen handelt, zeigte sich im großen Zuhörerinteresse an diesem Abend. Doch nicht nur die beiden Tagesordnungsthemen hatten es in sich, wie sich beim Punkt Verschiedenes zeigte.
Haupttagesordnungspunkt war die Gemeinderatswahl 2024 und die hierzu notwendige Überprüfung der Voraussetzungen zur unechten Teilortswahl. Wie Bürgermeisterin Heidrun Beck zu Sitzungsbeginn ausführte, wurde diese Thematik bereits in einer voraus gegangen nichtöffentlichen Sitzung dem Gremium eingehend erläutert und beraten. Wie Hauptamtsleiter Marco Hellinger noch einmal darlegte, ist den Gemeinden mit getrennten Ortsteilen durch die unechte Teilortswahl die Möglichkeit gegeben jedem Ortsteil, unabhängig von der erforderlichen Stimmenzahl, eine bestimmte Zahl von Sitzen zuzusichern. Ziel war es, nach der Gemeindereform mit der unechten Teilortswahl das Zusammenwachsen in den neu gegliederten Städten und Gemeinden zu erleichtern und zu fördern. Es sollte kein dauerhaftes Instrument, sondern Hilfsmittel für eine gewisse Integrationsphase sein.
Auch die Stadt Boxberg hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und Anfang der 1980er Jahre entsprechende Regelungen in ihrer Hauptsatzung getroffen. Zwar ist die unechte Teilortswahl auch weiterhin verfassungskonform, jedoch hat das Verwaltungsgericht in seinen jüngsten Entscheidungen (Kommunalwahl 2019 Tauberbischofsheim) entschieden und darauf hingewiesen, dass allen Gemeinden, die die Unechte Teilortswahl anwenden, eine Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung obliegt, ob die Kriterien des Paragraphen 27 Gemeindeordnung eingehalten werden. Dabei sind die örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteil zu berücksichtigen. Auf dieser Basis hat die Stadtverwaltung die aktuelle Sitzverteilung überprüft und dabei festgestellt, dass hierbei gravierende Abweichungen bei der Unterrepräsentation einzelner Ortsteile von bis zu 52 Prozent und Überrepräsentationen von bis zu 67 Prozent gegeben sind und somit eine Rechtssicherheit bei künftigen Kommunalwahlen nicht mehr gegeben ist. Marco Hellinger erläuterte aufgrund der Vorgaben der Gemeindeordnung die drei rechtlichen Möglichkeiten eine Neuordnung der kommenden Kommunalwahl.
Dies wären: Anpassung der Sitzverteilung in der Hauptsatzung um die Vorgaben des § 27 der GemO zu erfüllen; Zusammenfassung benachbarter Ortsteile zu Wohnbezirken und Neuverteilung der Sitze und Abschaffung der unechten Teilortswahl. Wie Marco Hellinger darstellte e ergeben sich für die beiden ersten Lösungsvorschläge keine beziehungsweise nicht ausreichende Gründe für eine ausreichende Rechtssicherheit, so dass gegebenenfalls bei Einlegung von Rechtsmitteln die Wahl für ungültig erklärt wird und wiederholt werden müsse.
Als rechtssicherste Lösung für die kommende Kommunalwahl stelle sich deshalb die Abschaffung der unechten Teilortswahl dar. Aufgrund der Tragweite der notwendigen Änderungen wurde das Thema in den zurückliegenden Wochen in allen Ortsteilen in öffentlichen Sitzungen der Ortschaftsräte beziehungsweise der Ortsgremien von Boxberg und Wölchingen vorgestellt und erläutert. Dabei hatten die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu informieren und sich zu äußern. Ziel der Veranstaltungen war es auch ein Stimmungsbild zu gewinnen das, wie Bürgermeisterin Heidrun Beck ausführte, eine deutliche Tendenz zur Abschaffung der Teilortswahl zeigte.
Der Vorschlag der Verwaltung an das Gremium lautete deshalb, den Grundsatzbeschluss über die Abschaffung der Unechten Teilortswahl zu fassen und die Verwaltung zu beauftragen, eine entsprechende Beschlussvorlage zur Änderung der Hauptsatzung an den Gemeinderat zu erstellen.
Auf Antrag von Stadtrat Steffen Adelmann erfolgte die Abstimmung zu dieser Grundsatzentscheidung in geheimer Stimmabgabe.
Mit 15 Ja-, sieben Nein-Stimmen sowie einer Stimmenthaltung fand der Grundsatzbeschluss zur Abschaffung der Unechten Teilortswahl die Zustimmung des Gremiums. prewe
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