Bauprojekte des Landkreises

Main-Tauber-Kreis: Behörden bei Verkehrsplänen am runden Tisch

Sei es Brücke oder Straße: „Nach Bauphase eröffnet und befahrbar“ – so lautet oft die Kernbotschaft bei Kreis-Bauprojekten. Doch wie läuft die Abstimmung mit den Städten? Die FN-Redaktion hat nachgefragt.

Von 
Michael Weber-Schwarz
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Die Ortsdurchfahrt Elpersheim ist zugleich Teil des Netzes von Kreisstraßen und -bauwerken. Örtliche Einschätzungen und Wünsche kollidieren bei solchen Doppelfunktionen mitunter mit Plänen des Landratsamts. Durch Verkehrsschauen sollen verschiedene Belange unter einen Hut gebracht werden. © Michael Weber-Schwarz

Weikersheim/Main-Tauber-Kreis. Die Elpersheimer Tauberbrücke – sie war vor allem im vergangenen Jahr ein großes Diskussionsthema im Südkreis. Bauherrin ist der Landkreis Main-Tauber. Einwohner fühlten sich schon in der Planungsphase übergangen. Sie monierten nicht nur die Art der Ausführung, sondern auch die Folgen im Zusammenhang mit dem nahen Weikersheimer Gewerbegebiet auf der Tauberhöhe.

Mit dem Ausbau der „Tauberhöhe“ im Bereich Logistik-Dienstleistungen steigt zwangsläufig die Verkehrsbelastung vor Ort und in der Region. © Michael Weber-Schwarz

Ein erhöhtes Aufkommen an schweren Lastern wird innerorts befürchtet – weil die Anbindung des Gewerbegebiets an die Taubertalstraße mitten durch Elpersheim führt. Auch Einwohner u. a. aus Niederstetten meldeten sich in der Redaktion zu Wort: Wie werden die Verkehrsflüsse im Landkreis gesteuert, wenn Laster zwischen diversen regionalen Firmensitzen und großen logistischen Umschlagplätzen wie der Tauberhöhe unterwegs sind?

Jenseits des Landes-Generalverkehrsplans wird bei solchen übergeordneten Planungen auch das Landratsamt tätig – wie und auf welcher Datengrundlage erfolgen dabei Pläne? Gibt es im Vorfeld Prognosen auf der Grundlage von Erhebungen und Verkehrszählungen? Für Bürger sind die Abläufe oft undurchsichtig.

Im Landratsamt sind mit solchen Leitplanungen mehrere Dezernate übergreifend befasst. Markus Moll, Pressesprecher der Kreisbehörde: „Datengrundlagen sind in der Regel regelmäßige Zustandserfassungen der Straßen und Bauwerke, Verkehrszählungen, Unfallauswertungen im Rahmen der Unfalltypensteckkarten mit der Polizei und den jeweiligen Verkehrsbehörden, besondere Verkehre wie ÖPNV, Umleitungsstrecken und die Zuschussfähigkeit.“

Ausbau nach Priorisierungsliste

Es geht einerseits um Verkehrswege (d. h. Straßen) in Kreiszuständigkeit, die etwa in Elpersheim mitten durch eine Ortschaft laufen: „Die vorhandene Substanz wird erhalten (Deckenmaßnahmen) und wo erforderlich ausgebaut. Ein Ausbau bzw. eine grundhafte Sanierung ist dann erforderlich, wenn aufgrund der vorliegenden Defizite (z. B. zu geringe Fahrbahnbreite, Sicherheitsdefizite) eine Deckenmaßnahme nicht zielführend ist. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Substanz, Sicherheitsdefizite und Verkehrsbelastung wird im Rahmen der Sitzung der Straßenbaukommission eine Priorisierung der Ausbauabschnitte erarbeitet und dem Kreistag zur Entscheidung vorgelegt.

Bei Ingenieurbauwerken (Brücken, Stützbauwerke) in Kreiszuständigkeit läuft es ähnlich: Die vorhandene Substanz wird erhalten (Sanierung, Verstärkung) und wo erforderlich ersatzneugebaut.“ Ein Ersatzneubau sei dann erforderlich, „wenn aufgrund der vorliegenden Defizite (z. B. Nutzungseinschränkung) keine wirtschaftliche Verstärkungsmaßnahme gefunden werden kann, die zum Entfall der Nutzungseinschränkung führt. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Substanz, Sicherheitsdefizite und Verkehrsbelastung wird im Rahmen der Sitzung der Straßenbaukommission auch hier eine Priorisierung der Maßnahmen vorgenommen über die dann der Kreistag entscheidet.

Wie läuft die Abstimmung mit den Kommunen? Die FN-Redaktion hat für Weikersheim nachgefragt: Die Kommune erweitert nach und nach ihr Gewerbegebiet auf der Tauberhöhe – wie nimmt das Landratsamt konkret Einfluss? Kommunale, örtliche Planungen haben ja Einfluss auf die Nutzung von Kreis-Straßen und auf die zu erwartenden Verkehrsflüsse.

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Markus Moll: „Das Landratsamt ist Genehmigungsbehörde bei vielen Maßnahmen. Die Federführung liegt je nach Vorgang bei Umweltschutzamt, Bauamt, Verkehrsbehörde, Straßenbauamt, etc.. Das federführende Amt macht dann entsprechende Unteranhörungen und gibt gebündelt auf Grundlage aktueller Regelwerke und Erlasse eine Stellungnahme ab. Bei Maßnahmen in der Zuständigkeit des Bundes und des Landes ist grundsätzlich das Regierungspräsidium Genehmigungsbehörde.“

Städte sind „Basisplanerinnen“

Hält der Landkreis eine allgemeine (Verkehrs-) Planung vor, eine Art planerische Wunschliste mit Potenzialgebieten für verkehrsträchtiges Gewerbe? Wer erarbeitet solche Pläne? Welche Zeitschienen gibt es?

„Die Ausweisung von Bau- und Gewerbegebieten obliegt der Planungshoheit der Kommunen. Die Träger öffentlicher Belange werden im Rahmen der Anhörung zu Stellungnahmen aufgefordert. In diesem Kontext werden dann auch, sofern erforderlich, Verkehrsthemen beleuchtet und durch die zuständigen Fachämter (zum Beispiel das Straßenbauamt) Stellungnahmen abgegeben.“

Die FN-Redaktion hat auch mit Blick auf die Einwohner nachgefragt: Wie wird bei konkreter Beeinträchtigung von Bürgern reagiert – gibt es jenseits des Reagierens (bei Beschwerden) auch „proaktive“ Maßnahmen?

Abgestimmte Info-Pakete

Hier gebe es runde Tische und Vor-Ort-Besprechungen: „Im Rahmen von Verkehrsschauen werden gemeinsam mit den Kommunen, den Straßenbaulastträgern, der Polizei und den Verkehrsbehörden Verkehrsprobleme besprochen. Die Tagesordnungen werden in der Regel durch Bürger, Institutionen oder die Kommunen selbst bestimmt.“ Moll hält fest: „Bei Baumaßnahmen werden grundsätzlich im Vorfeld Pressemitteilungen in Abstimmung mit den Kommunen herausgegeben. Die Bürgerinformation kann bis zu Wurfsendungen bei direkt betroffenen Bürgern und Firmen gehen.“ Darüber hinaus informiere das Landratsamt intensiv über seine Website, seinen elektronischen Newsletter und in den sozialen Medien auf Instagram und Facebook.

Redaktion Im Einsatz für die Lokalausgabe Bad Mergentheim

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