Weikersheim. Im Bereich von Weikersheim, auf Gemarkung des Ortsteils Neubronn, sollen zwei Windkraftanlagen erhöht werden, um die Stromproduktion zu steigern (Fachbegriff „Repowering“, wir berichteten).
Geplant seien eine Windkraftanlage mit einer Nabenhöhe von 141 Metern und einem Rotordurchmesser von 117 Meter sowie eine mit einer Nabenhöhe von 131 Metern und einem Rotordurchmesser von 138,25 Metern, wie Aylin Wahl, Pressesprecherin des Landratsamtes Main-Tauber, auf Anfrage den Fränkischen Nachrichten mitteilt.
Zunächst abgelehnt
Nachdem im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens die luftfahrtrechtliche Zustimmung als zwingende Genehmigungsvoraussetzung durch das Regierungspräsidium Stuttgart verweigert worden war, habe das Landratsamt Main-Tauber die beiden Genehmigungsanträge ablehnen müssen, erklärt Wahl.
Die beiden Ablehnungsbescheide seien von den Antragstellern beklagt worden und sind derzeit beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim anhängig.
„Zwischenzeitlich wurde uns durch die zivile Luftfahrt mitgeteilt, dass der Errichtung der oben genannten Windenergieanlagen aus luftrechtlicher Sicht nun doch zugestimmt werden könne“, sagt die Behördensprecherin weiter. Die abschließende Zustimmung liege noch nicht vor.
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