Widersprüche abgelehnt

Fall Karlsberg landet vor Gericht

Besitzer beharrt auf Schließung

Von 
Michael Weber-Schwarz
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Barocke Figuren wachen über dem Hauptportal des Karlsbergs. © MWS

Weikersheim. Bereits zwei Mal ist Karlsberg-Besitzer Tobias Köhler von Amts wegen indirekt aufgefordert worden, nach langer (bis Ende 2021 behördlich genehmigter) Schließ-Zeit den Weikersheimer Höhenpark Karlsberg wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Jetzt hat er nach Ablehnungen seiner Einsprüche den Klageweg beschritten.

Der „Karlsberg“ in Weikersheim soll wieder für jeden Interessierten geöffnet werden: So hieß es in diesem Frühjahr. „Das auf Antrag des Eigentümers durch das Landratsamt Main-Tauber-Kreis erlassene Betretungsverbot war bis zum 31. Dezember 2021 befristet“, teilte damals das Landratsamt mit. Doch der Besitzer verweigerte mit Hinweis auf die aus seiner Sicht weiter drohende Afrikanische Schweinepest (ASP) die Wiederöffnung. Besucher könnten möglicherweise ASP-kontaminierte Speisen mitbringen, auf dem Areal wegwerfen und so den Tierbestand gefährden.

Die Tore blieben trotz des Öffnungsgebots durch das Landratsamt verschlossen – Köhler legte Widerspruch gegen den Bescheid ein.

Diesen Widerspruch Köhlers hat die nächsthöhere Instanz – die Forstdirektion im Regierungspräsidium Freiburg – Mitte Juni zurückgewiesen und stellt sich damit hinter die Tauberbischofsheimer Einschätzung. Denn: Laut Landratsamt Main-Tauber kommen im Zusammenhang mit ASP auch „anderweitige Maßnahmen zur Vermeidung eines Eintrags“ in Betracht, als die bisherige Totalschließung des Waldareals. Man hatte dem Besitzer einen ganzen Katalog an Alternativen und Maßnahmen aufgezeigt.

Nach der Ablehnung seines Widerspruchs in Freiburg „hat der Widerspruchsführer Mitte Juli Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart eingereicht. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest“, teilte Behördensprecher Markus Moll vom Landratsamt Main-Tauber auf FN-Anfrage hin mit.

Redaktion Im Einsatz für die Lokalausgabe Bad Mergentheim

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