Walldürn/Hardheim. Windkraft steht sinnbildlich für die Energiewende, bedingt aber auch Regeln, die der Gemeindeverwaltungsverband Hardheim-Walldürn in seiner Versammlung in der Erftalhalle beschied. Zum Einen wurde der Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ befürwortet, zum Anderen gab Marius Bergmann (Ingenieurbüro IFK, Mosbach) den aktuellen Stand der Bauleitplanung zum „Windpark Altheim III“ bekannt.
Der sachliche Teilflächennutzungsplan „Windkraft“ erfuhr eine Neuaufstellung: Nachdem der Flächennutzungsplan 2030 künftig die Grundlage zur rechtlichen Beurteilung zukünftiger Windenergieanlagen bildet, soll der Teilflächennutzungsplan den beteiligten Gemeinden größere Planungs- und Rechtssicherheiten gewähren. Dem Konstrukt liegt der Flächennutzungsplan 2030 zugrunde. Wie Leander Balles erklärte, liegen bereits vorläufige Kostenprognosen der Mosbacher Ingenieurbüros IFK sowie Umweltplanung Wagner & Simon vor. Auf die Frage Volker Rohms nach der Wirksamkeit des Plans bei veränderten Vorgaben räumte Verbandsvorsitzender Markus Günther ein, dass es sich um einen „längeren Entwicklungsprozess in mehreren Stufen“ handele.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig: Zunächst sprach sich die Versammlung für die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans und auf zweiter Ebene für die Ausschreibung aus.
Zweites großes „Wind-Thema“ in der Hardheimer Erftalhalle war die Änderung des Flächennutzungsplans 2015 im Bezug auf den geplanten „Windpark Altheim III“. Den Vorentwurf hatte die Vollversammlung bereits im Juli 2021 gebilligt. Marius Bergmann ließ wissen, dass die Windenergie S&H GmbH einen Bürgerwindpark mit fünf Windkraftanlagen nördlich Altheims plant. Zusätzlich soll eine bestehende Windkraftanlage an der östlichen Altheimer Gemarkungsgrenze in Richtung Gerichtstetten abmontiert und durch eine Neuerrichtung ersetzt werden.
Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen zahlreiche Stellungnahmen ein, die Bergmann dem Gremium präsentierte. Während das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis auf ein – in den Planungen berücksichtiges – archäologisches Denkmal verwies, war für das Regierungspräsidium Stuttgart die relative Nähe zum Verkehrslandeplatz Walldürn ein Thema. „Der Mindestabstand zur Platzrunde des Flugplatzes wird in jeder Hinsicht eingehalten“, konstatierte Bergmann. Als weiteres Kriterium von gewissem Handlungsbedarf sprach er die Nähe der nördlichen Windkraftanlagen zum Schutzbereich des Munitionsdepots Altheim an. Man fand jedoch rasch eine probate Lösung: „Die Konzentrationszone wird im Bereich der Überschneidung auf 138 Hektar zurück genommmen, wobei sich keine Beeinträchtigung für den Windpark ergibt“, schilderte Marius Bergmann. Zwischen Altheim und Gerichtstetten wird die Konzentrationszone im Gegenzug von 26 auf 42 Hektar vergrößert: „Die bereits bestehenden Windanlagen in diesem Bereich lagen bislang außerhalb der Konzentrationszone, werden aber künftig in diese aufgenommen“, bemerkte er. Aus der Öffentlichkeit seien keine Stellungnahmen zu verzeichnen gewesen. Nachdem die Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen einstimmig beschlossen wurde, erfolgte – ebenfalls einstimmig – die Billigung zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans 2015. Damit einher ging auch die Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden. ad
URL dieses Artikels:
https://www.fnweb.de/orte/wallduern_artikel,-wallduern-regeln-zum-thema-windkraft-beschlossen-_arid,1970109.html
Links in diesem Artikel:
[1] https://www.fnweb.de/orte/mosbach.html
[2] https://www.fnweb.de/orte/wallduern.html