Verbandsversammlung tagte - Einstimmiges Votum für Planungen / Bürgermeister Günther spricht von wegweisendem Schritt

Gemeindeverwaltungsverband: Grünes Licht für Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan stand bei der jüngsten Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes auf der Tagesordnung. Einstimmig billigte die Versammlung den Plan.

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Adrian Brosch
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Die Fläche „Vorderer Wasen II“ war nicht mehr Bestandteil des Flächennutzungsplans. © Adrian Brosch

Walldürn. Auch am Donnerstag beschäftigte sich die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) bei der Sitzung in der Erftalhalle in Hardheim mit einem der größten Projekte auf Verbandsebene der vergangenen Jahre: Marius Bergmann (Ingenieurbüro IFK, Mosbach) stellte die letzten Änderungen des schließlich einstimmig festgestellten Flächennutzungsplans 2030 vor. Nächster Schritt ist die Beantragung der Genehmigung beim Landratsamt.

Auf der sprichwörtlichen Zielgeraden verkündete Bergmann noch die letzten im Zuge der erneuten Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen, die etwa dem Wohnbauflächenbedarf gegolten hatten. Hier wurden für Hardheim 11,10 bis 11,90 Hektar, für Höpfingen 0 bis 3,53 Hektar, für Walldürn 14,09 bis 17,07 Hektar ermittelt (25,19 bis 32,50 Hektar auf das GVV-Gebiet bezogen). Die geplante Ausweisung liegt bei 28,56 Hektar im Ganzen.

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Im Vorfeld hatte die Bürgerinitiative Walldürn Kritik an der Wohnbedarfsermittlung, dem Innenentwicklungspotenzial und dem Sonderbedarf geübt. Hier erwiderte Bergmann, dass der Wohnbauflächenbedarf nach den vorgegebenen Methoden und Daten des Statistischen Landesamts erfasst wurde, das Innenentwicklungspotenzial wurde mit Raum und Monitor ermittelt. „Dem Sonderbedarf haben das Regierungspräsidium Karlsruhe und der Regionalverband zugestimmt“, ergänzte er. Weitere allgemeine Stellungnahmen galten den nunmehr im Flächennutzungsplan sowie den Flächensteckbriefen aufgenommenen Richtfunkstrecken (Telekom und Telefonica); das Landratsamt hatte zusätzlich auf sogenannte „nachgelagerte Verfahren“ hingewiesen, die im Auge zu behalten seien.

Flächenbezogene Änderungen waren kaum zu vollziehen: Auf Hardheimer Gemarkung betraf eine Stellungnahme die 0,5 Hektar große Fläche „Rüdental-Süd“, die auf Anregung der Unteren Naturschutzbehörde etwas verkleinert wurde. „Eine Ausnahmegenehmigung wurde jedoch in Aussicht gestellt und käme zum Tragen, würde das Areal im Flächennutzungsplan relevant werden“, betonte Bergmann.

Bezüglich Höpfingens ging nur eine private Stellungnahme zur Fläche „Schießmauer“ ein. Da hier kein Bebauungsplan existiert, wird sie als geplante Mischbaufläche dargestellt.

Auf Walldürner Gemarkung betreffen die Stellungnahmen vorrangig die Ortsteile, aber auch den „Vorderen Wasen II“, dessen angedachte Wohnbaufläche laut Bergmann „aktuell nicht genehmigungsfähig“ sei und daher „nicht weiter verfolgt wird“. Ebenso wird die Fläche „Geisberg“ in Wettersdorf nicht in den Flächennutzungsplan aufgenommen, da keine Zugriffsmöglichkeit besteht. Im Fall des Bereichs „Hintere Steinäcker“ (Gerolzahn) greift eine Alternativprüfung; hinsichtlich der Gottersdorfer Fläche „Nördlicher Friedhof“ werde der Umweltbericht getreu der Stellungnahmen ergänzt.

Einstimmig folgte die Verbandsversammlung beiden Beschlussempfehlungen: Zum Einen befürwortete das Gremium die Behandlung und Abwägung der Stellungnahmen im Einklang mit dem von IFK aufgestellten Behandlungsvorschlag, zum Anderen wurde der Flächennutzungsplan 2030 gebilligt und der Feststellungsbeschluss gefasst. Entsprechend groß war die Freude auch bei Bürgermeister Markus Günther: „Die grobe Richtung unserer künftigen Planungen ist nun klar“, erklärte der Verbandsvorsitzende und sprach von einem „wegweisenden Schritt für den GVV und die Verbandsgemeinden“.

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