Gemeinderat Buchen - Wegen neuer rechtlicher Regelungen werden künftig Gebühren für Hallen und Plätze fällig. Konzept für Freiflächen-Photovoltaikanlagen beschlossen

Stadt Buchen bittet Sportvereine bald zur Kasse

Die Stadt wird künftig von Vereinen Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen erheben. Der Gemeinderat beschloss am Montagabend außerdem ein Konzept zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.

Von 
Martin Bernhard
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Fußballspielen im Buchener Frankenlandstadion: Die Stadt verlangt künftig Nutzungsgebühren von Vereinen für Sportstätten. © Martin Bernhard

Buchen.  „Die Stadt war bisher stolz darauf, keine Hallengebühren zu erheben“, stellte Beigeordneter Benjamin Laber fest. Künftig wird sie jedoch Geld für das Nutzen städtischer Sportanlagen verlangen. Das beschloss der Gemeinderat einstimmig bei seiner Sitzung am Montagabend im Feuerwehrgerätehaus. Von dieser Änderung sind im wesentlichen Vereine betroffen.

Die Maßnahme erklärte der Kämmerer damit, dass die Stadt seit dem 1. Januar Umsatzsteuer auf nichthoheitliche Leistungen erheben müsse. Im Gegenzug kann die Stadt gezahlte Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen. Laber schätzt, dass dies einen Betrag von jährlich 90 000 Euro ausmachen könne. Voraussetzung dafür ist, dass die Stadt über Gebühren mindestens zehn Prozent der tatsächlich durch fremde Nutzung entstandenen Kosten abdeckt.

Um die Höhe der Gebühren zu ermitteln, werde man auf die Nutzung der Anlagen im Jahr 2019 zurückgreifen. Auf diese Weise werde man einen Satz pro Nutzungsstunde errechnen. Bei der Höhe der Gebühren werde man zwischen Hallen und Sportplätzen unterscheiden.

Proberäume bleiben kostenlos

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass sie im Jahr 2019 rund eine Millionen Euro an laufenden Kosten für die Sporthallen und rund 370 000 Euro für die städtischen Sportplätze habe aufbringen müssen. In diesen Werten sind die Abschreibungen enthalten. Zu einem großen Teil würden die Anlagen von städtischen Schulen und Kindergärten genutzt.

Proberäume, zum Beispiel in der Zehntscheune für Stadtkapelle und Gesangverein, sind auch künftig von Gebühren nicht betroffen. Denn diesen Vereinen wird nur der Raum ohne spezielle Ausstattung zur Verfügung gestellt.

Gemeinderat in Kürze

Der Gemeinderat vergab die Erd- , Beton- und Maurerarbeiten für das Ausstellungsgebäude an der Eberstadter Tropfsteinhöhle für rund 97 000 Euro an die Firma Tomac. Die Arbeiten für die Innenbegrünung des Pausenhofs des Burghardt-Gymnasiums in Höhe von rund 57 000 Euro an die Firma „Jakob Leonhards Söhne“ aus Wuppertal vergab der Rat dagegen mit einer Einschränkung. Die Verwaltung soll zunächst prüfen, ob ein regionales Unternehmen diese Leistungen ohne automatische Bewässerung günstiger anbieten kann.

Die Stadtverwaltung informierte über weitere Bauvergaben: Die Elektroarbeiten an der Sport- und Spielhalle übernimmt die Firma Fiba aus Leingarten für rund 583 000 Euro, die Trockenarbeiten gehen für rund 484 000 Euro an die Firma Isotec.

Der Gemeinderat gratulierte den Bürgern von Götzingen zur Silbermedaille im Landesentscheid von „Unser Dorf hat Zukunft“. Das Dorf hat einen Geldpreis in Höhe von 1000 Euro gewonnen. Zur Preisverleihung am 26. November wird Ortsvorsteherin Daniela Gramlich nach Bühl bei Rastatt reisen.

Der Gemeinderat beschloss, Flächennutzungs- und Bebauungsplan für das geplante „Seniorenzentrum Blasse“ in Hettingen zu ändern. Neben den Sportanlagen soll ein zwei- beziehungsweise dreigeschossiges Gebäude mit begrüntem Flachdach entstehen, das Raum für etwa 60 Wohnungen bieten soll. In einem separaten Wohnkomplex sollen acht seniorengerechte Appartements entstehen.

Die Stadt Buchen will die Beteiligung Jugendlicher an kommunalen Entscheidungsprozessen stärken. Deshalb räumt der Gemeinderat mit einem entsprechenden Beschluss diesem Thema hohe Bedeutung ein. Im Rahmen eines Jugendforums sollen Jugendliche selbst darüber entscheiden, welche Art von Gremium gebildet werden soll – sei es ein Schülerrat, ein Jugendrat oder ein „Runder Tisch Jugendbeteiligung Buchen“. In den Prozess sind die SMV der Schulen eingebunden. mb

Großen Raum nahm bei der Sitzung des Gemeinderats am Montag das Thema Erneuerbare Energie ein. So beschloss der Gemeinderat bei einer Gegenstimme ein Konzept für das Errichten großflächiger Photovoltaikanlagen. Dieses war bereits am vergangenen Mittwoch bei einer Bürgerinformationsversammlung erläutert worden (wir berichteten). Allerdings nahm die Verwaltung in den vergangenen Tagen zwei erhebliche Änderungen vor. So sollen die Anlagen statt maximal zehn jetzt bis zu 20 Hektar groß werden dürfen. Und der Abstand solcher Anlagen zur Ortsrandlage wurde von 500 auf 350 Meter reduziert. Außerdem entfällt das Vorkaufsrecht der Stadt beim Verkauf.

Bürgermeister Roland Burger erklärte die Änderungen damit, dass man auf Bestimmungen im Erneuerbare-Energie-Gesetz aufmerksam geworden sei. So würde die Bundesnetzagentur die Einspeisung von mit Freiflächen-Photovoltaikanlagen erzeugten Strom nur zulassen, wenn diese wirtschaftlich genug arbeiten würden. Mit kleineren Anlagen falle es Investoren schwerer, diese Voraussetzung zu erfüllen.

Roland Burger betonte, dass Anlagen nicht 20 Hektar groß sein müssten. Es wäre allerdings bedauerlich, wenn man Anlagen von zwölf bis 14 Hektar Größe ablehnen müsse, weil man sich selbst durch eine Zehn-Hektar-Regelung eingeschränkt hätte. Die Abstandsregelung zur Wohnbebauung habe man reduziert, weil man sich damit an Regelungen anderer Kommunen angepasst habe. Entscheidend sei weniger der Abstand als die Tatsache, dass die Anlage von der Wohnbebauung nicht eingesehen werden könne.

Langfristig will die Stadt auf einer Gesamtfläche von 90 Hektar Solarparks zulassen, zunächst allerdings nur auf 30 Hektar. Mit dem Bau einer großflächigen Photovoltaikanlage wird voraussichtlich die Stadt selbst beginnen. Nach den Worten des Bürgermeisters plant man eine Pilotanlage von bis zu 20 Hektar. Diese Fläche wird allerdings nicht auf die 30 Hektar angerechnet, die von privaten Projektentwicklern bebaut werden dürfen.

Bei 90 Hektar ist Schluss

Klaus Roos (Freie Wähler) ist mit der Erhöhung der Maximalgröße auf 20 Hektar nicht einverstanden. Er befürchtet, dass Großinvestoren von dieser Regelung profitieren würden. Außerdem hält er den Abstand von 350 Meter zur Wohnbebauung für zu gering. Martin Hahn (Freie Wähler) wollte wissen, wie es weitergeht, wenn die 90 Hektar bebaut seien. „Dann haben wir unser Soll erfüllt“, sagte der Bürgermeister. Eine Ausweitung der Fläche für Photovoltaikanlagen sei nicht geplant. Da die Anlagen nur auf sogenannten „benachteiligten“ landwirtschaftlichen Flächen entstehen sollen, ist unter andrem der Bodenrichtwert bei der Genehmigung entscheidend. Landwirt und Stadtrat Martin Heider schätzt, dass 20 bis 25 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche über weniger als 35 Bodenpunkte verfügten.

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Der Gemeinderat beschloss außerdem einstimmig, ein Wärmegutachten für rund 75 000 Euro bei einem Planungsbüro in Auftrag zu geben, unter der Voraussetzung, dass sie einen Zuschuss von 80 Prozent für diese Investition erhält. Das Planungsbüro wird einen Wärmeplan aufstellen, der in die Planungen von Sanierungsgebieten, Neubaugebieten und in die Verkehrsplanung einfließen kann. In diesem Zusammenhang wies Burger darauf hin, dass man sich Gedanken über eine Wärmepumpe als Großanlage für das Baugebiet „Marienhöhe“ mache. Außerdem wäre denkbar, die Abwärme der Brennöfen der Firma Braas zum Heizen zu nutzen.

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