Kommunalwahlen

Nach VGH-Urteil: Tauberbischofsheim wählt neuen Gemeinderat am 5. Februar

Von 
Fabian Greulich
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Sitzung des Gemeinderats der Stadt Tauberbischofsheim. Nach der Neuwahl des Gremiums am 5. Februar bleibt die Zahl der Sitze bei 18. © Fabian Greulich

Tauberbischofsheim. Der Termin für die Neuwahl des Gemeinderats der Kreisstadt steht fest: Am Sonntag, 5. Februar, wählen die Bürgerinnen und Bürger ein neues Stadtparlament für Tauberbischofsheim. Das Land (vertreten durch den Landkreis) war per Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom 19. Juli dazu verpflichtet worden, die Kommunalwahl vom 26. Mai 2019 für ungültig zu erklären (die FN berichteten). Daher war das Gremium gezwungen, einen Termin für seine eigene Neuwahl festzulegen. In der Gemeinderatssitzung im Technologie- und Gründerzentrum am Mittwoch stimmte der Rat geschlossen für den von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Termin.

Hauptsatzung angepasst

Darüber hinaus wurde zuvor eine Neufassung der Hauptsatzung der Stadt verabschiedet. Grund: eine als Folge der Ungültigkeitserklärung der Gemeinderatswahl notwendig gewordene Anpassung der Sitzverteilung. Seit Mittwochabend steht fest, dass die Gesamtzahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Gremiums wie bisher bei 18 bleibt. Die Form der „Unechten Teilortswahl“ müsse unterdessen auch bei dem anstehenden Urnengang beibehalten werden, erläuterte Bürgermeisterin Anette Schmidt das kommunalpolitische Prozedere. Daher sind auch wieder Ausgleichs- und Überhangmandate möglich. Aufgrund dieser Tatsache zählt der aktuelle Gemeinderat 20 Mitglieder (plus zwei).

„Haben viel gerechnet“

Verteilung der Sitze

Die Sitze der 18 Stadträte des Tauberbischofsheimer Gemeinderats verteilen sich nach der Neuwahl am 5. Februar wie folgt auf die Wohnbezirke:

Tauberbischofsheim: 11

Impfingen: 2

Hochhausen: 1

Dienstadt: 1

Dittwar: 1

Dittigheim: 1

Distelhausen: 1

„Wir haben viel gerechnet und sind zu dem Schluss gekommen, dass für unseren Gemeinderat nur die beiden Varianten mit 18 oder 24 Sitzen wirklich infrage kommen, da sie aus unserer Sicht die größtmögliche Gerechtigkeit mit Blick auf die Sitzverteilung gewährleisten. Klar ist aber auch, dass die Sitze in keiner Konstellation hundertprozentig gerecht verteilt sein werden. Bei der sogenannten Repräsentationsquote wird es immer zu gewissen Abweichungen kommen“, stellte Schmidt klar. Daher werde das Thema „Unechte Teilortswahl“ auch nach der Neuwahl weiter auf der Tagesordnung bleiben. Bis zum nächsten Urnengang 2024 eine rechtssichere Lösung zu finden. Grundsätzlich wären laut Gemeindeordnung bis zu 26 Sitze möglich gewesen.

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In der beschlossenen 18er-Variante hat die Kernstadt noch elf Sitze (vorher zwölf). Der Stadtteil Impfingen erhält zwei Sitze (bisher: 1). Hochhausen, Dienstadt, Dittwar, Dittigheim und Distelhausen bleiben jeweils bei einem Sitz. Gemessen an der Einwohnerzahl ist Tauberbischofsheim (8686 Einwohner) damit zu rund 7,3 Prozent unterrepräsentiert. Ebenfalls unterrepräsentiert sind Dittigheim (873 Einwohner/18,5 Prozent) und Distelhausen (887/20,5). Ein Übersoll haben dagegen Hochhausen (668/9,3), Dittwar (9,9), Dienstadt als mit Abstand kleinster Stadtteil (324/56,0) und nun auch Impfingen (1149/22,0), dessen vorherige „Unterversorgung“ letztlich zum folgenschweren Urteil des VGH führte.

In einer 24er-Konstellation wäre die Sitzverteilung wie folgt gewesen: Tauberbischofsheim 15 Sitze (Repräsentation -4,9 Prozent), Impfingen 2 (-4,0), Dittigheim 2 (+21,0), Distelhausen 2 (+19,6), Hochhausen 1 (-20,9), Dittwar 1 (-20,2), Dienstadt 1 (+41,3).

Mit Blick auf die Zahlen betonte Bürgermeisterin Anette Schmidt, dass es sich zweifellos um ein sehr komplexes und schwieriges Thema handele.

Bei der Abstimmung hob sie ihren Arm für die 18er-Konstellation. Elf Ratsmitglieder taten es ihr gleich, so dass die erforderliche „qualifizierte Mehrheit“ von elf Stimmen letztlich sogar leicht übertroffen wurde. Vier Räte stimmten gegen die Variante.

Zuvor nahmen verschiedene Räte Stellung zur Situation. Bernd Mayer (Bürgerliste) sagte: „Da letztlich keine Variante wirklich gerecht ist, sieht es unsere Fraktion so, dass wir den Gemeinderat für dieses eine Jahr bis zur nächsten Kommunalwahl nicht noch aufblähen müssen. Wirkliche Gerechtigkeit gibt es sowieso erst dann, wenn es die unechte Teilortswahl in Tauberbischofsheim nicht mehr gibt.“ Wichtig sei es daher, dass sich das Gremium nach der Wahl im Februar sofort wieder mit dem Thema befasse, um die Weichen für die bereits 2024 regulär stattfindenden Kommunalwahlen zu stellen.

Elmar Hilbert (CDU) stellte fest, dass eine Über- beziehungsweise Unterrepräsentation je nach Konstellation so oder so vorhanden sei. Die geringste Abweichung gebe es nach Lage der Dinge jedoch eindeutig bei der 24er-Version. „Eine Besetzung des Gremiums mit 24 Sitzen stellt daher über alle Wohnbezirke hinweg die gerechteste Variante dar. Die kurze Laufzeit ändert daran aus unserer Sicht nichts.“

Christian Stolz (UFW) sprach sich dagegen ebenfalls für die 18 Sitze aus. „Wir werden zu dieser Neuwahl per Gerichtsurteil quasi gezwungen und es gibt für diese Wahl keine Lösung, die wirklich rechtssicher ist. Hier nun auch noch die Zahl der Sitze weiter zu erhöhen, kann man der Bevölkerung nicht sinnvoll vermitteln. Das wird nicht auf Verständnis treffen.“

Auch Rolf Grüning (Linke) betonte, dass man es angesichts der Ausgangssituation bei 18 Sitzen belassen sollte. Auch, um die Kosten nicht unnötig in die Höhe zu treiben.

„Vor Gericht nicht haltbar“

„Alle Vorschläge, über die wir hier sprechen, sind vor Gericht nicht haltbar. Das muss uns allen klar sein. Die Variante mit 24 Sitzen wäre jedoch die gerechteste“, so Gernot Seitz (Bürgerliste).

Allerdings stimme er „schweren Herzens“ dennoch für die 18er-Version. Auch, um die notwendige Mehrheit sicherzustellen. Denn, so Seitz in der Sitzung, „nichts wäre schlimmer als heute für keine Konstellation eine qualifizierte Mehrheit zu erreichen“. Abschließend übte er Kritik daran, dass der Gemeinderat „mehr als zwei Jahre nicht darüber informiert worden sei, dass es eine Klage gegen die Gültigkeit der Wahl von 2019 gab. Seitz: „Ich kann es bis heute nicht fassen“.

Redaktion FN-Chefredakteur

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