Rechtliche Folgen - Landratsamt und Stadt nehmen Stellung zu Urteil des Verwaltungsgerichts

Nach Klage von Bürgerin aus Tauberbischofsheim: „Derzeit keine Auswirkungen auf Arbeit des Gemeinderats”

Von 
Fabian Greulich
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Tauberbischofsheim. Unabhängig davon, wie das Berufungsverfahren ausgehen wird, werden alle getroffenen Gemeinderatsbeschlüsse weiterhin rechtswirksam sein und bleiben.

Dies bestätigten am Mittwochabend sowohl der Sprecher des Landratsamts, Markus Moll, als auch der Hauptamtsleiter der Kreisstadt, Michael Karle, den Fränkischen Nachrichten auf Nachfrage.

Wenn es letztendlich dazu kommen sollte, dass aufgrund der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Berufungsverfahren der Gemeinderat tatsächlich vorzeitig neu gewählt werden müsste, „führen die aktuellen Mitglieder des Gemeinderats ihre Geschäfte bis zur Wahl weiter“, hieß es.

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Das Landratsamt müsse die Wahl vom 26. Mai 2019 nur dann für ungültig erklären, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliege und somit keine höhere Instanz mehr angerufen werden könne. „Somit hat das Verfahren derzeit keine Auswirkungen auf die Arbeit des Gemeinderats“, fasst es Erster Landesbeamter Florian Busch in einer Stellungnahme zusammen.

Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis ist unterdessen der Auffassung, dass die Klage nicht zulässig war und die klagende Bürgerin in ihren Rechten nicht verletzt wurde.

„Klage nicht begründet“

Darüber hinaus betrachtet das Landratsamt die Klage auch nicht für begründet. Vielmehr sei die im Jahr 1999 geänderte Hauptsatzung der Stadt Tauberbischofsheim, nach deren Bestimmungen die Gemeinderatswahl 2019 abgehalten wurde, rechtswirksam.

Bei der Sitzverteilung an die Wohnbezirke nach der „Unechten Teilortswahl“ wurden laut Kreisverwaltung „sowohl der Bevölkerungsanteil als auch die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt“. Genauso sieht man es bei der Stadt Tauberbischofsheim, die ihre Haltung in der Sondersitzung des Gemeinderats am Mittwochabend nochmals klarstellte.

„Die Unechte Teilortswahl führt dazu, dass jeder Wohnbezirk mindestens mit einer Vertreterin oder einem Vertreter im Gemeinderat berücksichtigt ist – unabhängig davon, dass alle Mitglieder ohnehin dem Wohl der Gesamtstadt mit allen Wohnbezirken verpflichtet sind.“

Wie das Landratsamt bekräftigt, gibt es jedoch „keinen Anspruch einer einzelnen Wählerin, dass auf ihren Wohnbezirk irgendein bestimmtes Vertretungsgewicht innerhalb des Gemeinderats der Stadt entfallen muss“.

Das Landratsamt hatte bei der Stadt Tauberbischofsheim angeregt, dass sie als „Beigeladene“ des Verfahrens ebenfalls Berufung einlegt und damit die Rechtsauffassung des Landkreises auch im Rechtsmittelverfahren aktiv unterstützt.

Wie die Entscheidung vom Mittwoch unterstreicht, teilen und stützen Stadt und Gemeinderat die Rechtsauffassung des Landkreises. Wie Bürgermeisterin Anette Schmidt unterstrich, wolle man nicht nur abwarten, sondern Teil des Verfahrens sein.

Redaktion FN-Chefredakteur

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