Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart dürfte in ganz Baden-Württemberg für Aufsehen sorgen und könnte zu einem echten Präzedenzfall werden. Zwar sieht es so aus, als habe die Berufung von Kreis und Stadt gute Chancen auf Erfolg, da es der eingereichten Anfechtungsklage wohl an Substanz fehlt.
Trotzdem: Die Klägerin aus Tauberbischofsheim hat offenbar voll in ein Wespennest gestochen. Das jetzt laufende juristische Verfahren zeigt einmal mehr auf, dass es sich bei der Unechten Teilortswahl um ein sehr fragiles System handelt, das auf wackeligen rechtlichen Beinen steht.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Städte und Gemeinden, die diese komplizierte und umstrittene Wahlform anwendeten, stetig gesunken. Von den 1001 Kommunen im Land waren es 2019 aber immerhin noch 384. Dort dürfte der Fall Tauberbischofsheim nun ganz besonders interessieren. Die nächste Kommunalwahl kommt. Die nächste Klage wohl ebenfalls.
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Fränkische Nachrichten Plus-Artikel Kommentar Anfechtung der Tauberbischofsheimer Gemeinderatswahl: Stich ins Wespennest
Fabian Greulich zum Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts