Kreisbauernverband Main-Tauber - Ministerialdirigent Dr. Konrad Rühl berichtet bei der Delegiertenversammlung über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023

Landwirten im Main-Tauber-Kreis winken Extra-Millionen

Aktuelle – und zum Teil auch gute – Nachrichten für die Landwirte hatte Ministerialdirigent Dr. Konrad Rühl bei der Delegiertenversammlung des Kreisbauernverbands im Gepäck. Er berichtete über die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Von 
Klaus T. Mende
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Im Rahmen der Delegiertenversammlung des Bauernverbands Main-Tauber skizzierte Dr. Konrad Rühl aus dem Stuttgarter Agrarministerium die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023. Den baden-württembergischen Landwirten winken in diesem Zusammenhang zusätzliche Finanzmittel. © DPA

Main-Tauber-Kreis. Der Fachmann aus dem Stuttgarter Agrarministerium ließ die Bauern in der Markelsheimer Festhalle wissen, was denn auf sie ab 2023 zukomme, wenn die GAP-Reform offiziell greife. Um es vorwegzunehmen, so Dr. Rühl an die Adresse seiner Zuhörer, der überwiegende Teil der Bauern werde von den Neuerungen profitieren. Was die baden-württembergischen Interessen angingen, „ist für das Land gut verhandelt worden“, war aus seinem Mund zu erfahren. Er ließ durchblicken, dass die anfänglichen Befürchtungen, die Landwirte hätten unter der Neuausrichtung zu leiden, sich im Nachhinein als unbegründet herausgestellt hätten.

Beide Säulen hätten weiterhin Bestand, so der Mann aus dem Ministerium. Neu sei in Säule eins, dass in Zukunft die Greeningprämie durch Ökoregelungen ersetzt werde und die Konditionalität eine größere Rolle spiele. Säule zwei, hier spielten die Aktionen des Landes eine übergeordnete Rolle, habe ebenso weiterhin Bestand und werde um weitere Maßnahmen ergänzt – darunter zusätzliche Fakt-Angebote.

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Bundesweit sei es das Ziel, ein Viertel des Budgets der ersten Säule für Ökoregelungen einzusetzen. Für das Ländle bedeute dies zum Beispiel für 2023, dass etwa 90 Millionen Euro hierhin flössen, meinte Dr. Rühl.

Sieben Maßnahmen

Insgesamt beinhalteten diese ökologischen Regelungen sieben Maßnahmen. Dazu gehöre, dass Flächen zur Verbesserung der Biodiversität und Erhaltung von Lebensräumen (etwa Altgrasstreifen in Dauergrünland) geschaffen werden. Weiterhin soll auf den Anbau vielfältiger Kulturen mit mindestens fünf Hauptfruchtarten im Ackerbau einschließlich des Anbaus von Leguminosen mit einem Mindestanteil von zehn Prozent geachtet werden. Wichtig seien darüber hinaus die Beibehaltung einer agroforstlichen Bewirtschaftungsweise auf Acker- und Grünland sowie die Extensivierung des gesamten Dauergründlands des Betriebs. Vorausgesetzt werde außerdem die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland, eine Bewirtschaftung der Flächen ohne chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sowie die Anwendung von durch die Schutzziele bestimmten Landbewirtschaftungsmethoden auf Agrarflächen in Natura-2000-Gebieten.

Dr. Rühl ging auch kurz auf die Prämie für Junglandwirte ein, die drei Prozent der nationalen Direktzahlungsobergrenze ausmache. Dies bedeute von 2023 bis 2027 einen jährlichen Mittelfluss von bis zu 25 Millionen Euro nach Baden-Württemberg.

Nach Abzug der Budgets für die Umschichtung in Säule zwei, Öko-Regelungen, Junglandwirteförderung, Weidetierprämie und Umverteilung auf die ersten Hektare, werden „die Direktzahlungen als Einkommensgrundstützung in einer jährlich entkoppelten Zahlung je förderfähige Hektarfläche ausbezahlt“, erklärte der Ministerialdirigent.

Um die regionale Entwicklung des ländlichen Raums zu unterstützen, würden ab 2023 Direktzahlungen aus der ersten in die zweite Säule umgeschichtet. Diese Gelder seien zweckgebunden für den Agrarsektor.

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Konkret bedeute dies, dass in Zukunft zwölf Prozent dieser Direktzahlungen zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe eingesetzt werden. In der Summe seien dies für das Land 20 Millionen Euro mehr pro Jahr.

Dr. Konrad Rühl erwähnte auch die Wiedereinführung gekoppelter Direktzahlungen. Davon profitierten etwa Schaf- und Ziegen- (30 Euro/Tier) sowie reine Mutterkuhhalter (60 Euro/Tier).

Für den ländlichen Raum

Auch von einer Neuausrichtung der zweiten Säule solle vor allem der ländliche Raum profitieren. So werde die Zahl der Förderprogramme ab 2023 auf 17 erweitert.

Dr. Konrad Rühl ermunterte die Landwirte, Anträge einzureichen, um davon zu partizipieren. Die bekanntesten seien hierunter „Fakt“ und „Leader“. Im Gesamten stünden für einen Zeitraum von fünf Jahren in Baden-Württemberg dafür über 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

Zeitnah sei es das politische Ziel, die geplanten Maßnahmen und die Kalkulation der Prämiensätze detailliert auszuarbeiten. Bis 1. Januar müsse der deutsche GAP-Strategieplan bei der EU eingereicht sein.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen streifte der Gast aus der Landeshauptstadt die zentralen Ziele des Biodiversitätsstärkungsgesetzes.

Er nannte in diesem Zusammenhang explizit die Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel, den Ausbau des Öko-Landbaus sowie die Verbesserung der Biodiversität in der Fläche auf der Basis freiwilliger Maßnahmen.

Was den Ausbau des Ökolandbaus betreffe, gelte es, den Fokus auf die markt- und nachfrageorientierte Entwicklung des Ökosektors zu richten. Hierfür müssten die „entsprechenden Rahmenbedingungen gestaltet und Anreize gesetzt werden“, machte Dr. Rühl deutlich.

Schlussendlich sitze man in einem Boot – und gemeinsam sei man angehalten, die Basis für die künftige Wettbewerbsfähigkeit im Agrarsektor zu legen. Dazu gehörten hohe Umweltstandards, technischer Fortschritt, Kosten- und Risikomanagement, Nutzung von Qualitätsprogrammen (etwa regional oder Bio), Diversifizierung, multifunktionale Landwirtschaft, Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft sowie Gesellschaftsverträge.

Redaktion Mitglied der Main-Tauber-Kreis-Redaktion mit Schwerpunkt Igersheim und Assamstadt

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