Main-Tauber-Kreis. Zum Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart als Antwort auf einen von SPD-Kreisrat Thomas Kraft erstellten Fragenkatalog mit insgesamt zwölf Rechtsfragen nimmt Landrat Christoph Schauder auf Nachfrage der Fränkischen Nachrichten wie folgt Stellung:
„Das Regierungspräsidium bestätigt in unzweideutiger Klarheit die von mir bereits seit Monaten kommunizierte Rechtslage. Mit anderen Worten: Das Landratsamt des Main-Tauber-Kreises hat von Anfang an korrekt gesagt, was bei der Rettung des Krankenhausstandorts Wertheim für den Landkreis möglich ist und wo es einfach rechtliche Grenzen gibt. Diese Grenzziehung muss auch bei emotional diskutierten Themen möglich sein“, betont Schauder. In diesem Kontext sei insbesondere darauf hinzuweisen, dass auch Aussagen des Landratsamts bezüglich des Nicht-Vorliegens einer Pflichtträgerschaft des Landkreises für die Rotkreuzklinik Wertheim gemäß § 3 des Landeskrankenhausgesetzes aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden waren, macht der Landrat deutlich.
Schauder: „Die gesetzlichen Regelungen mögen nicht jedem gefallen, aber solange diese gelten, ist eine gesetzestreue Verwaltung verpflichtet, diese anzuwenden und umzusetzen. Deshalb hofft die Landkreisverwaltung, dass es keine weiteren Versuche mehr geben wird, Nebelkerzen zu zünden und somit zur allgemeinen Verunsicherung beizutragen.“
Die FN baten auch Thomas Kraft um eine Stellungnahme. Er betont: „Das RP hat sich lediglich auf die Frage beschränkt, ob konkrete Gesetzesverstöße des Landkreises zu erkennen sind und ein Einschreiten der Rechtsaufsicht erforderlich ist.“
Dass die Entscheidungen des Landratsamts aus aufsichtsrechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden seien, entspreche nicht dem Urteil eines Gerichts und auch nicht einer moralischen und politischen Bewertung. „Beispielsweise bleiben Punkte wie die Zusammenhänge zwischen Verpflichtungen zur Gesundheitsholding Tauberfranken und der Erfüllung eines gesetzlichen Auftrags für den gesamten Landkreis. Das kann und muss man diskutieren“, sagt Kraft. Ebenso die Frage von Treuepflicht und Befangenheit. Unterschiedliche Bewertungen – im Fall der Befangenheit auch ein „Geschmäckle“ – blieben aus seiner Sicht bestehen. „Juristisch spitzfindig lässt sich immer eine Argumentation finden, die von der Rechtsaufsicht nicht beanstandet wird. Die Erwartung der Bevölkerung ist, dass eine angemessene stationäre Versorgung gewährleistet wird. Es geht um die Versorgung von über 70 000 Menschen im nördlichen Main-Tauber-Kreis und darüber hinaus. Sie sind ohne stationäre Notaufnahme nicht angemessen versorgt“, so Kraft.
Positiv anzuerkennen sei, dass es im Kreis einen Beschluss über einen freiwilligen Zuschuss gebe, falls die Klinik in Trägerschaft der Stadt Wertheim weitergeführt wird. „Ansonsten waren von Landrat Schauder – konkret und tendenziell – immer ablehnende Positionen eingenommen worden. Die Enttäuschung darüber bleibt bestehen“, erklärt Kraft. Insofern bedauere er auch nicht seine Anfrage. „Deutlich wurde allerdings, dass rechtlich eine Klärung lediglich durch ein Gerichtsverfahren zu erreichen ist. So weit will ich nicht gehen.“
Es brauche die ernst gemeinte Wahrnehmung der Sorgen, die Suche nach Lösungen, politischen Gestaltungswillen und Kooperationsbereitschaft. Thomas Kraft: „Diesen Appell richte ich an Landrat Schauder und alle, die in der Lage und zuständig sind, die Situation zu einem akzeptablen Ende zu führen. Dafür werde ich weiterhin kämpfen.“
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