Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt. Die Verantwortlichen von Landkreis und Stadt Tauberbischofsheim waren noch vor wenigen Monaten ziemlich zuversichtlich, dass ihrer Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart stattgegeben würde. Doch jetzt der kommunalpolitische Knaller: Es bleibt dabei – die Wahl des Gemeinderats von 2019 ist für ungültig zu erklären.
Endgültig ungültig? Es sieht fast so aus. Auch wenn jetzt ausgiebig geprüft wird, ob man nicht doch noch einen Weg aus der Misere findet, stehen die Chancen schlecht. Schließlich haben zwei Instanzen klar entschieden. Und eine Revision wurde gar nicht erst zugelassen.
Ich bleibe dabei: Die Klägerin aus Tauberbischofsheim hat voll in ein Wespennest gestochen und für einen Präzedenzfall gesorgt, der im ganzen Land für Aufsehen sorgen wird. So manche Kommune wird vor der nächsten Kommunalwahl ihre Hauptsatzung mit Blick auf die Bestimmungen zur Unechten Teilortswahl genau unter die Lupe nehmen. Denn der Weg für Kläger ist nicht nur frei, sondern auch erfolgversprechend.
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Fränkische Nachrichten Plus-Artikel Kommentar Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim: Endgültig ungültig?
Fabian Greulich zur Entscheidung des VGH und den Folgen