Erlenbach. Zur Umsetzung der Energiewende sind in Baden-Württemberg zwei Prozent der Gesamtfläche mit Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien bereitzustellen, sagte Bürgermeister Ralf Killian bei der Gemeinderatssitzung, die erstmals im etwas „unterkühlten“ Saal des Bürgerhauses in Erlenbach stattfand.
Auf der Gemarkungsfläche der Stadt Ravenstein sind acht Windkraftanlagen und ein Nahwärmenetz sowie zahlreiche PV-Dachanlagen vorhanden. Da vermehrt Anfragen zur Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen bei der Stadtverwaltung eingehen, sei es sinnvoll für derartige Anlagen einen Kriterienkatalog aufzustellen. Hierdurch sollen Rahmenbedingungen zum Bau und Betrieb von solchen Anlagen abgesteckt werden. Eine gewisse Einschränkung zur Verhinderung von „Wildwuchs“ soll dadurch erzielt werden.
Für die Erarbeitung eines Entwurfes wurde ein Arbeitskreis aus dem Gemeinderat gebildet, der in einer sehr konstruktiven Arbeitssitzung am 28. November 2022 tagte. Der erarbeitete Entwurf des Kriterienkatalogs wurde allen Gemeinderäten und Ortsvorstehern zur abschließenden Stellungnahme übersandt, eine negative Rückmeldung gab es nicht, sagte Bürgermeister Killian, der in einer kurzen Zusammenfassung den Kriterienkatalog für die anwesenden Zuhörer kurz vorstellte, in dem wichtige Details vorhanden sind.
Seit dem Inkrafttreten der Öffnungsverordnung des Landes Baden-Württemberg sind auf landwirtschaftlichen Flächen errichtete Photovoltaik-Anlagen förderfähig, sofern sie als „benachteiligte“ Gebiete eingestuft sind. Die Gemarkungen der Ortsteile Oberwittstadt, Hüngheim und Erlenbach sind vollständig im benachteiligten Gebiet. Sie kämen also grundsätzlich für die Errichtung von Solarparks in Frage. Auf Ravensteiner Gemarkung dürfen aber nicht mehr als 40 Hektar für Freiflächen-PV-Anlagen genutzt werden. Dabei werden jene Projektanträge bevorzugt, die zeitlich als erste gestellt werden.
Integration in die Landschaft
Der Integration der Anlagen in die sie umgebende Landschaft wird eine hohe Bedeutung beimessen. Zu den definierten Standortkriterien sagte der Bürgermeister, dass auf landwirtschaftlichen Flächen, die in der digitalen Flächenbilanz als Vorrangstufe 1 (höchste Qualitätsstufe) eingestuft sind, keine solcher Anlagen installiert werden. Innerhalb der Vorrangstufe 2 sind nur Flächen mit durchschnittlich unter 40 Bodenpunkten auszuweisen. Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen möglichst nicht von geschlossener Wohnbebauung aus sichtbar sein.
Verschiedene Kriterien
Die im Flächennutzungsplan für die Entwicklung der Stadt Ravenstein definierten Flächen sollen langfristig für diesen Zweck vorgehalten und nicht für Freiflächen-Photovoltaikanlagen freigegeben werden. Darüber hinaus sollen im Abstand von 200 Metern um die Ortslagen keine Anlagen geplant werden, um eine zukünftige Entwicklungsmöglichkeit der Stadt zu gewährleisten. Anlagendesign und Solarmodule sind so zu wählen, dass Blendwirkungen ausgeschlossen sind. Der Stadt Ravenstein ist, so der Bürgermeister, daran gelegen, dass von Photovoltaik-Projekten nicht nur Einzelne einen finanziellen Nutzen haben, sondern dass einer unbestimmten Anzahl von Bürgerinnen und Bürgern zu einem gewissen Ausmaß eine Beteiligung an den Anlagen ermöglicht wird.
Weitere Ausführungen machte der Bürgermeister noch zum Natur - und Artenschutz, zur Netzanbindung, zum Rückbau der Anlage sowie zu den Zu- und Abfahrten.
Nach der anschließenden öffentlichen Beratung stimmte der Gemeinderat dem erarbeiteten Kriterienkatalog für den Bau und Betrieb von Freiflächen-PV-Anlagen auf dem Gebiet der Stadt Ravenstein einstimmig zu. F
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