Osterburken. Eine Absage erteilte der Osterburkener Gemeinderat in seiner Sitzung am Montagabend einer Bauvoranfrage, die dem Landratsamt des Neckar-Odenwald-Kreises vorliegt. Darin geht es um den Bau von drei Windkraftanlagen auf Gemarkung Bofsheim. Bereits am Freitag stimmte der Ortschaftsrat geschlossen gegen das Vorhaben im Gewann „Hofholz“. „Mit der Bauvoranfrage sollen verschiedene Dinge geprüft werden, die noch offen sind“, erläuterte Bauamtsleiter Matthias Steinmacher. Dabei gehe es unter anderem um die Bauleitplanung, die durch den Gemeindeverwaltungsverband Osterburken-Ravenstein-Rosenberg erfolgt.
Keine Flächen ausgewiesen
Der bestehende und rechtskräftige Flächennutzungsplan des Verbands weist Flächen für Windkraftanlagen aus. So beispielsweise die Fläche auf Gemarkung Schlierstadt im Gewann Metzgersbusch. Die Standorte der drei geplanten Windkraftanlagen auf Bofsheimer Gemarkung liegen aber außerhalb. Alleine deswegen steht der gültige Flächennutzungsplan dem Bau entgegen. So sah das auch der Bofsheimer Ortschaftsrat, der sich aus diesem Grund gegen das Vorhaben stellte. „Es geht darum Wildwuchs von Windkraftanlagen zu verhindern“, sagte Stadtrat und Ortsvorsteher Werner Geiger.
Ein weiteres Argument lieferte Steinmacher hinterher: Beim Regionalverband Region Rhein-Neckar laufe momentan das Verfahren zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windkraft.
Gemeinderat in Kürze
- Der Osterburkener Gemeinderat beschloss die Vergabe von Archivarbeiten an Andreas Volk zum Preis von 33 435,20 Euro. Volk wurde bereits 2022 damit beauftragt, 35 Regalmeter der Rathaus-Registratur nach archivwürdigen Unterlagen zu durchforsten, diese ins Stadtarchiv zu übernehmen und dazu ein Findbuch zu erstellen. Nun soll er diese Arbeit für weitere fast 70 Regalmeter übernehmen
- Der Gemeindewahlausschuss setzt sich wie folgt zusammen: Julian Schneider wird Vorsitzender. Seine Stellvertreterin ist Veronika Köpfle. Zu Beisitzern wurden Andreas Heck, Heiko Keller und Uwe Schweitzer gewählt. Letzterer wird ebenfalls Schriftführer. Die stellvertretenden Beisitzer sind Inge Schneider und Nathalie Schnell. Brigitte Stahl wird zudem stellvertretende Schriftführerin
- Verkaufsoffene Sonntage wird es in Osterburken traditionell wieder zum Brückenfest (12. Mai), Kilianimarkt (14. Juli) und Borkemer Herbst (6. Oktober) geben
- Hauptamtsleiter Julian Schneider stellte die Bestandserhebung nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz vor. So lebten 888 Kinder unter 14 Jahren zum Stichtag 31. Dezember 2023 in Osterburken. Für Kinder von drei bis 6,5 Jahren gibt es 263 Kindergartenplätze. 180 Kinder sind unter drei Jahren alt. Für sie gibt es 66 verfügbare Plätze. nb
Der Planungsentwurf soll in Kürze das erste Mal offengelegt werden. „In diesem Entwurf sind die Flächen [in Bofsheim; Anm. der Red.] für Windkraftstandorte nicht berücksichtigt“, so der Bauamtsleiter.
Auch der Verlauf des Limes, „ein wichtiges Kulturgut für Osterburken“, spreche gegen das Vorhaben. Links und rechts von diesem Verlaufe ein Schutzstreifen von 50 Metern. Ein Windkraftstandort rage allerdings in diesen hinein, weshalb auch dieser Punkt in die Stellungnahme aufgenommen werden soll. Letztlich berührten die Standorte auch Flugzonen der Bundeswehr, weshalb auch die dortigen Stellen zum Vorhaben gehört werden sollen.
Aus diesen Gründen lehnte das Gremium das Bauvorhaben einstimmig ab. Die Verwaltung wird in einer Stellungnahme die Gründe gegenüber der Genehmigungsbehörde angeben. Bürgermeister Jürgen Galm betonte anschließend: „Das heißt nicht, dass wir grundsätzlich gegen Windkraft sind. Es geht um diesen Standort.“
Kein Sanierungsgebiet mehr
Ein weiterer Punkt auf der Tagesordnung betraf die Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Altstadt“. Dieses wurde zum 1. Juli 2008 vom Gemeinderat beschlossen und in Folge mehrfach erweitert und verlängert. „In diesem Zeitraum haben wir insgesamt 1,5 Millionen Euro ausgegeben, wovon wir rund 900 000 Euro Förderung vom Land bekommen haben“, erläuterte Steinmacher. Zum 30. April ist der Förderzeitraum des Sanierungsgebiets nun abgelaufen. Die Sanierungssatzung muss infolge dessen aufgehoben werden. So steht es im Baugesetzbuch. Daher beschloss Gemeinderat die Aufhebung der Satzung zum Sanierungsgebiet „Altstadt“ einstimmig.
Vorkaufsrecht gelten machen
Gleichzeitig stellte die Stadt im Oktober 2023 den Antrag für ein neues Sanierungsgebiet. In diesem sind dann unter anderem das Bahnhofs-, Stadtgarten- und Baulandhallenareal enthalten (wir berichteten). „Allerdings bekommen wir wahrscheinlich erst im April den Bescheid, ob wir aufgenommen werden oder nicht“, erklärte Steinmacher.
Darauf würden weitere Untersuchungen folgen, so dass das neue Sanierungsgebiet frühestens im September als Satzung dem Gemeinderat vorgelegt werden kann. In der Zwischenzeit könne die Stadtentwicklung in diesem Bereich nicht „gesteuert“ werden, erläuterte Steinmacher weiter. Deshalb will die Verwaltung für diesen Zeitraum in diesem Gebiet, in dem sie städtebauliche Maßnahmen in Betracht zieht, ein besonderes Vorkaufsrecht geltend machen. Das gelingt durch eine Satzung, die erlassen wird. „Es geht nicht darum, jeden Kaufvertrag zu torpedieren“, betonte Steinmacher. Vielmehr soll durch die Vorkaufsrechtssatzung sichergestellt werden, dass die Ziele, die die Verwaltung für das Sanierungsgebiet festgesetzt hat, nicht gefährdet werden. Zu diesen Zielen gehören unter anderem die Modernisierungen der Baulandhalle als reine Kulturhalle und des Bahnhofs sowie die Neugestaltung des Bahnhofsareals (wir berichteten). Der Gemeinderat stimmte dem Erlass der Vorkaufsrechtssatzung einstimmig zu.
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